Artikel 135 VO (EU) 2014/468

Berichterstattung in Bezug auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen

Die betreffende NCA unterrichtet die EZB regelmäßig über alle im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Aufsichtsaufgaben gegen weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen verhängten Verwaltungsgeldbußen.

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