Artikel 137 VO (EU) 2014/468
Sanktionserlöse
Die Erlöse aus den von der EZB gemäß Artikel 18 Absätze 1 und 7 der SSM-Verordnung verhängten Verwaltungssanktionen sind Eigentum der EZB.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.