Artikel 100 VO (EU) 2014/468
Häufigkeit und Umfang der von den NCAs an die EZB zu übermittelnden Berichte
Die NCAs übermitteln der EZB im Einklang mit den Anforderungen der EZB jährliche Berichte über weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen oder Kategorien von weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen.
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