Artikel 64 VO (EU) 2014/468
Anwendungsbereich
Wird in Bezug auf ein beaufsichtigtes Unternehmen, das Teil einer beaufsichtigten Gruppe ist, öffentliche finanzielle Unterstützung beantragt, werden alle beaufsichtigten Unternehmen, die Teil dieser beaufsichtigten Gruppe sind, als bedeutend eingestuft.
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