Artikel 1 VO (EU) 2014/477

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift „Personen” wird nach der bestehenden Überschrift „Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen gemäß Artikel 2” eingefügt.
b)
Nach der bestehenden Liste der Personen wird die Überschrift eines neuen Abschnitts „Einrichtungen” eingefügt.
c)
Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Personen und Einrichtungen werden dem einschlägigen Abschnitt des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 hinzugefügt.

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