ANHANG IV VO (EU) 2014/480

Kernanforderungen an Verwaltungs- und Kontrollsysteme und deren Klassifizierung im Hinblick auf ihr wirksames Funktionieren gemäß Artikel 30

Tabelle 1

Kernanforderungen

Kernanforderungen an das Verwaltungs- und Kontrollsystem Betroffene Stellen/Behörden Geltungsbereich
1 Angemessene Aufgabentrennung und angemessene Systeme für die Berichterstattung und Begleitung in Fällen, in denen die zuständige Behörde die Ausführung von Aufgaben einer anderen Stelle überträgt. Verwaltungsbehörde Internes Kontrollwesen
2 Angemessene Auswahl von Vorhaben. Verwaltungsbehörde Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten
3 Angemessene Information der Begünstigten zu den anwendbaren Bedingungen für die ausgewählten Vorhaben. Verwaltungsbehörde
4 Angemessene Verwaltungsüberprüfungen. Verwaltungsbehörde
5 Vorhandensein eines wirksamen Systems, durch das gewährleistet ist, dass alle für einen hinreichenden Prüfpfad erforderlichen Dokumente zu Ausgaben und Prüfungen aufbewahrt werden. Verwaltungsbehörde Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten/Überwachung
6 Zuverlässiges System, mit dessen Hilfe Daten zu Überwachungs-, Bewertungs-, Finanzmanagement-, Überprüfungs- und Prüfungszwecken erfasst, aufgezeichnet und gespeichert werden, einschließlich Verknüpfungen mit elektronischen Systemen zum Datenaustausch mit Begünstigten. Verwaltungsbehörde
7 Wirksame Umsetzung angemessener Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug. Verwaltungsbehörde Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten
8 Geeignete Verfahren für die Erstellung der Verwaltungserklärung und des zusammenfassenden Jahresberichts über durchgeführte abschließende Prüfungen und Kontrollen. Verwaltungsbehörde
9 Angemessene Aufgabentrennung und angemessene Systeme für die Berichterstattung und Begleitung in Fällen, in denen die zuständige Behörde die Ausführung von Aufgaben einer anderen Stelle überträgt. Bescheinigungsbehörde Internes Kontrollwesen
10 Angemessene Verfahren zur Erstellung und Einreichung von Zahlungsanträgen. Bescheinigungsbehörde Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten/Überwachung
11 Angemessene Buchführung über die geltend gemachten Ausgaben und die entsprechende öffentliche Unterstützung in elektronischer Form. Bescheinigungsbehörde Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten
12 Angemessene und vollständige Buchführung über die wiedereinzuziehenden, wiedereingezogenen und einbehaltenen Beträge. Bescheinigungsbehörde
13 Angemessene Verfahren für die Erstellung der jährlichen Rechnungslegung und die Bescheinigung, dass diese vollständig, genau und sachlich richtig ist. Bescheinigungsbehörde
14 Angemessene Aufgabentrennung und angemessene Systeme zur Gewährleistung, dass jede andere Stelle, die Prüfungen gemäß der Prüfstrategie für das Programm durchführt, über die notwendige funktionelle Unabhängigkeit verfügt und die international anerkannten Prüfungsstandards berücksichtigt. Prüfbehörde Internes Kontrollwesen
15 Angemessene Systemprüfungen. Prüfbehörde Kontrolltätigkeiten
16 Angemessene Prüfungen von Vorhaben. Prüfbehörde
17 Angemessene Rechnungsprüfungen. Prüfbehörde
18 Angemessene Verfahren für die Erteilung eines zuverlässigen Bestätigungsvermerks und die Erstellung des jährlichen Kontrollberichts. Prüfbehörde

Tabelle 2

Klassifizierung der Kernanforderungen an Verwaltungs- und Kontrollsysteme im Hinblick auf ihre Funktionsfähigkeit

Kategorie 1 Gute Funktionsfähigkeit. Keine oder lediglich geringfügige Verbesserungen erforderlich.
Kategorie 2 Funktionsfähigkeit vorhanden. Bestimmte Verbesserungen erforderlich.
Kategorie 3 Funktionsfähigkeit teilweise gegeben. Erhebliche Verbesserungen erforderlich.
Kategorie 4 Funktionsfähigkeit im Wesentlichen nicht vorhanden.

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