ANHANG II VO (EU) 2014/484
HINWEISE ZUR MELDUNG DER ANGABEN ZUM HYPOTHETISCHEN KAPITAL
1. Dieser Anhang enthält zusätzliche Hinweise zu der in Anhang I aufgeführten Tabelle.
ALLGEMEINE HINWEISE
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2.
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Häufigkeit
2.1. Die Meldungen sind in den in Artikel 1 dieser Durchführungsverordnung festgelegten Zeitabständen zu übermitteln.
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3.
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Einreichungstermine
3.1. Die Einreichungstermine werden in Artikel 2 aufgeführt.
HINWEISE ZU DEN BÖGEN
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4.
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Vorzeichenkonvention
4.1. Sämtliche Beträge sind als positive Werte auszuweisen.
4.2. Beim Ausfüllen der Bögen sind die folgenden Formate und Verweise auf Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen:
ID des Bogens | Hinweise | |
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10 | Name der zentralen Gegenpartei (ZGP) | |
Format | Text, beliebige Anzahl von Buchstaben | |
20 | Ausfallfonds-Kennung | |
Rechtsgrundlage | Artikel 50c Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 | |
Hinweis | Gemäß Artikel 50c Absatz 1 liefert die ZGP, wenn sie mehr als einen Ausfallfonds hat, die Angaben nach Unterabsatz 1 des genannten Artikels für jeden Fonds getrennt. | |
Format | Text, beliebige Anzahl von Buchstaben | |
Berechnung | Keine | |
30 | Berechnungsdatum | |
Rechtsgrundlage | Artikel 1 Absatz 2 dieser Durchführungsverordnung | |
Bemerkung | Das Berechnungsdatum gemäß Artikel 1 Absatz 2 dieser Durchführungsverordnung, je nach vorgeschriebener Häufigkeit. | |
Format | JJJJ-MM-TT Vierstellige Jahresangabe, Bindestrich, zweistellige Monatsangabe, Bindestrich, zweistellige Tagesangabe | |
Berechnung | Keine | |
40 | Hypothetisches Kapital (KCCP) | |
Rechtsgrundlage | Artikel 50c Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 | |
Hinweise | Die Berichtswährung wird nach ISO 4217 ermittelt; dem Währungskürzel folgen ein Leerzeichen und der Betrag. Zahlen können mit einem Rundungsfehler von weniger als 1 % gerundet werden. | |
Format | ISO-Währungskürzel Betrag | |
Berechnung | Das hypothetische Kapital wird nach Artikel 50a Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 berechnet. | |
50 | Summe der vorfinanzierten Beiträge (DFCM) | |
Rechtsgrundlage | Artikel 50c Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 648/2012. | |
Berechnung | Die vorfinanzierten Beiträge werden gemäß Artikel 308 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als Summe der vorfinanzierten Beiträge der Clearingmitglieder berechnet. | |
Hinweise | Die Berichtswährung wird nach ISO 4217 ermittelt; dem Währungskürzel folgen ein Leerzeichen und der Betrag. Zahlen können mit einem Rundungsfehler von weniger als 1 % gerundet werden. | |
Format | ISO-Währungskürzel Betrag | |
60 | Betrag der vorfinanzierten finanziellen Mittel, die sie einsetzen muss, bevor sie die Ausfallfondsbeiträge der übrigen Clearingmitglieder (DFCCP) verwenden darf | |
Rechtsgrundlage | Artikel 50c Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 | |
Berechnung | Die Summe der vorfinanzierten Beiträge aller Clearingmitglieder der zentralen Gegenpartei wird nach Artikel 308 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnet. | |
Hinweise | Die Berichtswährung wird nach ISO 4217 ermittelt; dem Währungskürzel folgen ein Leerzeichen und der Betrag. Zahlen können mit einem Rundungsfehler von weniger als 1 % gerundet werden. | |
Format | ISO-Währungskürzel Betrag | |
70 | Die Gesamtzahl der Clearingmitglieder (N) | |
Rechtsgrundlage | Artikel 50c Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 | |
Berechnung | Die Anzahl der Clearingmitglieder der zentralen Gegenpartei | |
Format | Ganze Zahl | |
80 | Konzentrationsfaktor (β) | |
Rechtsgrundlage | Artikel 50c Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 | |
Berechnung | Der Konzentrationsfaktor wird nach Artikel 50d Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 berechnet. | |
Hinweise | Die Berichtswährung wird nach ISO 4217 ermittelt; dem Währungskürzel folgen ein Leerzeichen und der Betrag. Zahlen können mit einem Rundungsfehler von weniger als 1 % gerundet werden. | |
Format | ISO-Währungskürzel Betrag | |
90 | Gesamtbetrag der Einschusszahlungen | |
Rechtsgrundlage | Artikel 89 Absatz 5a Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 | |
Berechnung | Die Summe der Einschusszahlungen, die die zentrale Gegenpartei von ihren Clearingmitgliedern erhielt, wird nach den Artikeln 24 bis 27 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 153/2013 berechnet. | |
Hinweise | Diese Angabe wird nur gemacht, wo dies zutrifft. Die Berichtswährung wird nach ISO 4217 ermittelt; dem Währungskürzel folgen ein Leerzeichen und der Betrag. Zahlen können mit einem Rundungsfehler von weniger als 1 % gerundet werden. | |
Format | ISO-Währungskürzel Betrag |
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