ANHANG I VO (EU) 2014/497
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert:
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In Teil B wird in Tabelle 2 „Süßungsmittel” nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 968 „Erythrit” folgender neuer Eintrag angefügt:
E 969 Advantam - (2)
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In Teil E werden in den entsprechenden Lebensmittelkategorien folgende Einträge für E 969 in numerischer Reihenfolge eingefügt:
TEIL E: ZUGELASSENE LEBENSMITTELZUSATZSTOFFE UND VERWENDUNGSBEDINGUNGEN NACH LEBENSMITTELKATEGORIE
Kategorie-Nummer E-Nummer Bezeichnung Höchstmenge (mg/l bzw. mg/kg) Fußnoten Beschränkungen/Ausnahmen 01.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte 03 Speiseeis E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte 04.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake E 969 Advantam 3 Nur süßsaure Obst- und Gemüsekonserven 04.2.3 Obst- und Gemüsekonserven E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Früchte 04.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott E 969 Advantam 10 Nur brennwertvermindert 04.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen 04.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen 04.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis 05.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte 05.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis E 969 Advantam 10 Nur Süßwaren ohne Zuckerzusatz E 969 Advantam 60 Nur ohne Zuckerzusatz hergestellte Kleinstsüßwaren zur Erfrischung des Atems E 969 Advantam 20 Nur ohne Zuckerzusatz hergestellte, stark aromatisierte Rachenerfrischungspastillen 05.3 Kaugummi E 969 Advantam 200 Nur als Geschmacksverstärker mit Zusatz von Zucker oder Polyolen E 969 Advantam 400 Nur ohne Zuckerzusatz 05.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis E 969 Advantam 10 Nur Süßwaren ohne Zuckerzusatz E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis E 969 Advantam 4 Nur Saucen 06.3 Frühstücksgetreidekost E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstücksgetreidekost mit einem Faseranteil von mehr als 15 % und einem Kleieanteil von mindestens 20 % 07.2 Feine Backwaren E 969 Advantam 10 Nur Ess- und Backoblaten E 969 Advantam 17 Nur feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke 09.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet E 969 Advantam 3 Nur süßsaure Konserven und Halbkonserven von Fisch und Marinaden von Fisch, Krustentieren und Weichtieren 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig E 969 Advantam quantum satis 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform E 969 Advantam quantum satis 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform E 969 Advantam quantum satis 12.4 Senf E 969 Advantam 4 12.5 Suppen und Brühen E 969 Advantam 2 Nur brennwertverminderte Suppen 12.6 Soßen E 969 Advantam 4 12.7 Salate und würzige Brotaufstriche E 969 Advantam 4 Nur Feinkostsalat 13.2 Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 1999/21/EG (ausgenommen Produkte der Lebensmittelkategorie 13.1.5) E 969 Advantam 10 13.3 Lebensmittel für eine gewichtskontrollierende Ernährung, die eine gesamte Tagesration oder eine Mahlzeit ersetzen sollen (ganz oder teilweise) E 969 Advantam 8 14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG des Rates und Gemüsenektare und gleichartige Produkte E 969 Advantam 6 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte 14.1.4 Aromatisierte Getränke E 969 Advantam 6 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte 14.2.1 Bier und Malzgetränke E 969 Advantam 6 Nur alkoholfreies Bier bzw. Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 % vol; Bière de table/Tafelbier/Table beer (mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 6 %), ausgenommen obergäriges Einfachbier; Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH; dunkles Bier der Art oud bruin E 969 Advantam 0,5 Nur brennwertvermindertes Bier 14.2.3 Apfelwein und Birnenwein E 969 Advantam 6 14.2.8 Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 % E 969 Advantam 6 15.1 Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis E 969 Advantam 5 15.2 Verarbeitete Nüsse E 969 Advantam 5 16. Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4 E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte 17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, einschließlich Kapseln, Komprimaten und ähnlichen Formen E 969 Advantam 20 17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form E 969 Advantam 6 17.3 Nahrungsergänzungsmittel in Form von Sirup oder in kaubarer Form E 969 Advantam 55
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