ANHANG I VO (EU) 2014/497

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert:

(1)
In Teil B wird in Tabelle 2 „Süßungsmittel” nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 968 „Erythrit” folgender neuer Eintrag angefügt:

E 969 Advantam

(2)
In Teil E werden in den entsprechenden Lebensmittelkategorien folgende Einträge für E 969 in numerischer Reihenfolge eingefügt:

TEIL E: ZUGELASSENE LEBENSMITTELZUSATZSTOFFE UND VERWENDUNGSBEDINGUNGEN NACH LEBENSMITTELKATEGORIE

Kategorie-Nummer E-Nummer Bezeichnung Höchstmenge (mg/l bzw. mg/kg) Fußnoten Beschränkungen/Ausnahmen
01.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt
E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
03 Speiseeis
E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
04.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake
E 969 Advantam 3 Nur süßsaure Obst- und Gemüsekonserven
04.2.3 Obst- und Gemüsekonserven
E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Früchte
04.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott
E 969 Advantam 10 Nur brennwertvermindert
04.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG
E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen
04.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG
E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen
04.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse
E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis
05.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG
E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
05.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren
E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis
E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis
E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis
E 969 Advantam 10 Nur Süßwaren ohne Zuckerzusatz
E 969 Advantam 60 Nur ohne Zuckerzusatz hergestellte Kleinstsüßwaren zur Erfrischung des Atems
E 969 Advantam 20 Nur ohne Zuckerzusatz hergestellte, stark aromatisierte Rachenerfrischungspastillen
05.3 Kaugummi
E 969 Advantam 200 Nur als Geschmacksverstärker mit Zusatz von Zucker oder Polyolen
E 969 Advantam 400 Nur ohne Zuckerzusatz
05.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4
E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis
E 969 Advantam 10 Nur Süßwaren ohne Zuckerzusatz
E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis
E 969 Advantam 4 Nur Saucen
06.3 Frühstücksgetreidekost
E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstücksgetreidekost mit einem Faseranteil von mehr als 15 % und einem Kleieanteil von mindestens 20 %
07.2 Feine Backwaren
E 969 Advantam 10 Nur Ess- und Backoblaten
E 969 Advantam 17 Nur feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke
09.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet
E 969 Advantam 3 Nur süßsaure Konserven und Halbkonserven von Fisch und Marinaden von Fisch, Krustentieren und Weichtieren
11.4.1 Tafelsüßen, flüssig
E 969 Advantam quantum satis
11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform
E 969 Advantam quantum satis
11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform
E 969 Advantam quantum satis
12.4 Senf
E 969 Advantam 4
12.5 Suppen und Brühen
E 969 Advantam 2 Nur brennwertverminderte Suppen
12.6 Soßen
E 969 Advantam 4
12.7 Salate und würzige Brotaufstriche
E 969 Advantam 4 Nur Feinkostsalat
13.2 Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 1999/21/EG (ausgenommen Produkte der Lebensmittelkategorie 13.1.5)
E 969 Advantam 10
13.3 Lebensmittel für eine gewichtskontrollierende Ernährung, die eine gesamte Tagesration oder eine Mahlzeit ersetzen sollen (ganz oder teilweise)
E 969 Advantam 8
14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG des Rates und Gemüsenektare und gleichartige Produkte
E 969 Advantam 6 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
14.1.4 Aromatisierte Getränke
E 969 Advantam 6 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
14.2.1 Bier und Malzgetränke
E 969 Advantam 6 Nur alkoholfreies Bier bzw. Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 % vol; Bière de table/Tafelbier/Table beer (mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 6 %), ausgenommen obergäriges Einfachbier; Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH; dunkles Bier der Art oud bruin
E 969 Advantam 0,5 Nur brennwertvermindertes Bier
14.2.3 Apfelwein und Birnenwein
E 969 Advantam 6
14.2.8 Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %
E 969 Advantam 6
15.1 Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis
E 969 Advantam 5
15.2 Verarbeitete Nüsse
E 969 Advantam 5
16. Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4
E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, einschließlich Kapseln, Komprimaten und ähnlichen Formen
E 969 Advantam 20
17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form
E 969 Advantam 6
17.3 Nahrungsergänzungsmittel in Form von Sirup oder in kaubarer Form
E 969 Advantam 55

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