Artikel 52 VO (EU) 2014/508

Förderung neuer Aquakulturproduzenten, die nachhaltige Aquakultur praktizieren

(1) Zur Förderung des Unternehmertums in der Aquakultur kann aus dem EMFF die Gründung von nachhaltigen Aquakulturunternehmen durch neue Aquakulturproduzenten unterstützt werden.

(2) Die Unterstützung nach Absatz 1 wird Neueinsteigern im Aquakultursektor gewährt, wenn sie

a)
angemessene Berufsqualifikationen und Kompetenz besitzen;
b)
zum ersten Mal als Leiter eines solchen Unternehmens ein Aquakulturkleinst- oder -kleinunternehmen gründen; und
c)
für die Entwicklung ihrer Aquakulturtätigkeit einen Geschäftsplan vorlegen.

(3) Neueinsteiger im Aquakultursektor können, um die erforderlichen Berufsqualifikationen zu erwerben, die Unterstützung gemäß Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe a in Anspruch nehmen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.