Artikel 80 VO (EU) 2014/508
Förderfähige Vorhaben
(1) Aus dem EMFF können im Einklang mit den in Artikel 79 genannten Zielen unter anderem Vorhaben unterstützt werden, die:
- a)
- zur Erreichung der Ziele der integrierten Meeresüberwachung und insbesondere der Ziele des CISE beitragen;
- b)
- die Meeresumwelt schützen, insbesondere die Meeresbiodiversität und die geschützten Meeresgebiete wie die Natura-2000-Gebiete, im Einklang mit den in den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG festgelegten Verpflichtungen;
- c)
- die Kenntnisse über den Zustand der Meeresumwelt im Hinblick auf die Ausarbeitung der in der Richtlinie 2008/56/EG vorgesehenen Überwachungsprogramme und Maßnahmenprogramme im Einklang mit den in jener Richtlinie festgelegten Verpflichtungen verbessern.
(2) Die für das Personal der nationalen Verwaltungen anfallenden Lohn- und Gehaltskosten gelten nicht als förderfähige Betriebskosten.
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