Artikel 80 VO (EU) 2014/508

Förderfähige Vorhaben

(1) Aus dem EMFF können im Einklang mit den in Artikel 79 genannten Zielen unter anderem Vorhaben unterstützt werden, die:

a)
zur Erreichung der Ziele der integrierten Meeresüberwachung und insbesondere der Ziele des CISE beitragen;
b)
die Meeresumwelt schützen, insbesondere die Meeresbiodiversität und die geschützten Meeresgebiete wie die Natura-2000-Gebiete, im Einklang mit den in den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG festgelegten Verpflichtungen;
c)
die Kenntnisse über den Zustand der Meeresumwelt im Hinblick auf die Ausarbeitung der in der Richtlinie 2008/56/EG vorgesehenen Überwachungsprogramme und Maßnahmenprogramme im Einklang mit den in jener Richtlinie festgelegten Verpflichtungen verbessern.

(2) Die für das Personal der nationalen Verwaltungen anfallenden Lohn- und Gehaltskosten gelten nicht als förderfähige Betriebskosten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.