Artikel 82 VO (EU) 2014/508
Anwendungsbereich und Ziele
Die Unterstützung nach Maßgabe dieses Kapitels trägt zur Verbesserung der Entwicklung und Durchführung der IMP der Union bei. Sie hat Folgendes zum Ziel:
- a)
-
die Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Entscheidungsfindung in Meeres- und Küstenangelegenheiten zu fördern, insbesondere durch
- i)
- die Förderung von Maßnahmen, mit denen die Mitgliedstaaten oder ihre Regionen dazu ermutigt werden, eine integrierte meerespolitische Entscheidungsfindung zu entwickeln, einzuführen oder umzusetzen;
- ii)
- die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit und unter den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und Interessengruppen in meeresbezogenen und maritimen Fragen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung integrierter Strategien für Meeresräume, wobei ein ausgewogenes Vorgehen in allen Meeresräumen und die besonderen Gegebenheiten der Meeresräume und ihrer Unterregionen und gegebenenfalls die einschlägigen makroregionalen Strategien berücksichtigt werden;
- iii)
- die Förderung von sektorübergreifenden Kooperationsplattformen und -netzen, die Vertreter von staatlichen Stellen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, der Wirtschaft einschließlich des Tourismussektors, von Forschungsgemeinschaften, Bürgern, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner einbeziehen;
- iv)
- die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch den Aus-tausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den zuständigen Behörden;
- v)
- die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren und des Dialogs auf internationaler Ebene, einschließlich des bilateralen Dialogs mit Drittländern unter Berücksichtigung des SRÜ und der einschlägigen internationalen Übereinkommen auf der Grundlage des SRÜ, unbeschadet etwaiger anderer Abkommen und Vereinbarungen zwischen der Union und den betreffenden Drittländern. Ein solcher Dialog umfasst gegebenenfalls auch eine effektive Diskussion über die Ratifizierung und Umsetzung des SRÜ;
- vi)
- die Stärkung der Wahrnehmbarkeit eines integrierten Konzepts für Meeresangelegenheiten und der Sensibilisierung der Behörden, der Privatwirtschaft und der Öffentlichkeit für ein solches Konzept;
- b)
-
die Leistung eines Beitrags zur Entwicklung sektorübergreifender Initiativen, die verschiedenen maritimen Sektoren und/oder Politikbereichen gleichermaßen zugute kommen und die bestehende Instrumente und Initiativen berücksichtigen und darauf aufbauen, wie etwa
- i)
- die integrierte Meeresüberwachung mit dem Ziel, die sichere, gefahrlose und nachhaltige Nutzung des maritimen Raums zu fördern, indem insbesondere die Wirksamkeit und Effizienz durch einen Informationsaustausch über Sektoren und Grenzen hinweg unter angemessener Berücksichtigung bestehender und künftiger Kooperationsmechanismen und -systeme verstärkt wird;
- ii)
- die Prozesse der maritimen Raumplanung und des integrierten Küstenzonenmanagements;
- iii)
- die schrittweise Entwicklung einer umfassenden und öffentlich zugänglichen hochwertigen Meeresdaten- und -wissensbank, die die gemeinsame Nutzung, Wiederverwendung und Verbreitung dieser Daten und dieses Wissens unter zahlreichen Nutzergruppen erleichtert und damit Doppelarbeit verhindert; zu diesem Zweck werden bereits bestehende Programme der Union und der Mitgliedstaaten optimal genutzt;
- c)
- die Unterstützung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum, von Beschäftigung, Innovation und neuen Technologien innerhalb neu entstehender und künftiger maritimer Wirtschaftszweige sowie in den Küsten- und Inselregionen und den Gebieten in äußerster Randlage der Union, ergänzend zu etablierten sektoralen oder nationalen Aktivitäten;
- d)
- die Förderung des Meeresumweltschutzes, insbesondere der Meeresbiodiversität und der geschützten Meeresgebiete wie der Natura-2000-Gebiete, und der nachhaltigen Nutzung von Meeres- und Küstenressourcen sowie die genauere Festlegung der Grenzen der Nachhaltigkeit menschlicher Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Meeresumwelt im Einklang mit dem Ziel der Erreichung und Erhaltung eines guten ökologischen Zustands im Sinne der Richtlinie 2008/56/EG.
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