Artikel 96 VO (EU) 2014/508
Berechnung von Mehrkosten oder Einkommensverlusten
Wird eine Beihilfe auf der Grundlage von Mehrkosten oder Einkommensverlusten gewährt, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die betreffenden Berechnungen angemessen und korrekt sind und im Voraus auf der Grundlage einer fairen, ausgewogenen und überprüfbaren Berechnung festgelegt werden.
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