Artikel 96 VO (EU) 2014/508

Berechnung von Mehrkosten oder Einkommensverlusten

Wird eine Beihilfe auf der Grundlage von Mehrkosten oder Einkommensverlusten gewährt, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die betreffenden Berechnungen angemessen und korrekt sind und im Voraus auf der Grundlage einer fairen, ausgewogenen und überprüfbaren Berechnung festgelegt werden.

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