ANHANG IV VO (EU) 2014/508

SPEZIFISCHE EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN

Spezifisches Ziel im Rahmen der Priorität der Union für EMFF/Thematisches Ziel (TZ) Ex-ante-Konditionalität Erfüllungskriterien

EMFF-Priorität:

1.
Förderung einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Fischerei.

Spezifische Ziele: (a)-(f)

TZ3: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, des Agrarsektors (beim ELER) und des Fischerei- und Aquakultursektors (beim EMFF)

TZ6: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz

TZ8: Förderung von nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Der Bericht über die Fangkapazität gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ist vorgelegt worden.

Der Bericht entspricht den von der Kommission herausgegebenen gemeinsamen Leitlinien.

Die Fangkapazität übersteigt nicht die Fangkapazitätsobergrenzen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013

EMFF-Priorität:

2.
Förderung einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Fischerei

Spezifische Ziele: (a), (b) und (c).

TZ3: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, des Agrarsektors (für den ELER) und des Fischerei- und Aquakultursektors (für den EMFF)

TZ6: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz

TZ8: Förderung von nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Erstellung eines mehrjährigen nationalen Strategieplans für Aquakultur gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 bis 2014.

Ein mehrjähriger nationaler Strategieplan für Aquakultur wird der Kommission spätestens am Tag der Übermittlung des operationellen Programms vorgelegt.

Das operationelle Programm umfasst Informationen über die Komplementarität mit dem mehrjährigen nationalen Strategieplan für Aquakultur.

EMFF-Priorität:

3.
Unterstützung der Durchführung der GFP

Spezifisches Ziel: a)

TZ6: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz

Administrative Kapazität: Die administrative Kapazität zur Erfüllung der Datenanforderungen für das Fischereimanagement gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 ist vorhanden.

Beschreibung der administrativen Kapazität für die Ausarbeitung und Anwendung eines mehrjährigen Programms für die Datenerhebung, vom STECF zu überprüfen und von der Kommission zu genehmigen.

Beschreibung der administrativen Kapazität für die Ausarbeitung und Umsetzung eines Arbeitsprogramms für die Datenerhebung, vom STECF zu überprüfen und von der Kommission zu genehmigen.

Beschreibung der personellen Ausstattung für bilaterale und multilaterale Vereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten, wenn die Arbeiten zur Erfüllung der Auflagen für die Datenerhebung geteilt werden.

EMFF-Priorität:

3.
Unterstützung der Durchführung der GFP

Spezifisches Ziel: b)

TZ6: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz

Administrative Kapazität: Die administrative Kapazität für die Umsetzung einer Kontroll-, -Überwachungs- und -Durchsetzungsregelung der Union gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013, weiter ausgeführt in der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009, ist vorhanden.

Insbesondere ist Folgendes vorgesehen:

Beschreibung der administrativen Kapazität für die Ausarbeitung und Umsetzung des Abschnitts des operationellen Programms, der das nationale Kontrollfinanzierungsprogramm 2014-2020 betrifft, gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe o.

Beschreibung der administrativen Kapazität für die Ausarbeitung und Umsetzung des nationalen Kontrollprogramms für mehrjährige Pläne gemäß Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1244/2009).

Beschreibung der administrativen Kapazität für die Ausarbeitung und Umsetzung eines gemeinsamen Kontrollprogramms, das mit anderen Mitgliedstaaten entwickelt werden kann gemäß Artikel 94 der Verordnung (EG) Nr. 1244/2009.

Beschreibung der administrativen Kapazität für die Ausarbeitung und Umsetzung der spezifischen Kontroll- und Inspektionsprogramme gemäß Artikel 95 der Verordnung (EG) Nr. 1244/2009.

Beschreibung der administrativen Kapazität für die Anwendung eines Systems wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen bei schweren Verstößen gemäß Artikel 90 der Verordnung (EG) Nr. 1244/2009.

Beschreibung der administrativen Kapazität für die Anwendung eines Punktesystems bei schweren Verstößen gemäß Artikel 92 der Verordnung (EG) Nr. 1244/2009.

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