ANHANG I VO (EU) 2014/513

Liste der in Artikel 7 Absatz 2 genannten strategischen Prioritäten der Union

Maßnahmen zur Prävention von Straftaten aller Art, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden, schweren und organisierten Kriminalität, insbesondere Projekte zur Umsetzung der betreffenden Politikzyklen, und zur Bekämpfung des Drogenhandels, des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie Projekte zur Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke, zur Verstärkung der Kapazitäten für die Bekämpfung von Korruption, zum Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration und zur Reduzierung finanzieller Anreize durch Beschlagnahme, Einfrieren oder Konfiszieren der Erträge aus Straftaten.

Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung der Cyberkriminalität sowie zum besseren Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace, insbesondere Projekte zum Aufbau von Kapazitäten bei Strafverfolgung und Justiz, Projekte, die die Zusammenarbeit mit der Industrie zur aktiven Beteiligung und zum Schutz der Bürger gewährleisten, und Projekte zur Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten bei Cyberangriffen.

Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von Terrorismus, Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen, insbesondere Projekte zur aktiven Beteiligung der Bevölkerung bei der Entwicklung lokaler Konzepte und Präventionsstrategien, Projekte, die die zuständigen Behörden in die Lage versetzen, die Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen zu unterbinden und deren Transaktionen zu überwachen, Projekte zum Schutz der Beförderung von Passagieren und Fracht sowie Projekte zur Erhöhung der Sicherheit von Sprengstoffen und chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen.

Maßnahmen zur Stärkung der verwaltungstechnischen und operativen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zum Schutz kritischer Infrastrukturen in allen Wirtschaftssektoren, einschließlich der durch die Richtlinie 2008/114/EG des Rates(1) abgedeckten Sektoren, insbesondere Projekte zur Förderung von Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Hinblick auf die Vertrauensbildung und die Erleichterung der Zusammenarbeit, Koordinierung, Notfallplanung sowie des Austauschs und der Weitergabe von Informationen und bewährten Verfahren zwischen öffentlichen und privaten Akteuren.

Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Union gegenüber Krisen und Katastrophen, insbesondere Projekte zur Förderung der Entwicklung einer kohärenten Risikomanagementstrategie der Union, bei der Bedrohungs- und Risikobewertungen in die Entscheidungsprozesse einfließen, sowie Projekte zur Unterstützung eines wirksamen, koordinierten Vorgehens im Krisenfall und zur Vernetzung der vorhandenen sektorspezifischen Möglichkeiten, Fachzentren und Lagebeobachtungszentren, unter anderem im Gesundheitswesen, beim Zivilschutz und in der Terrorüberwachung.

Maßnahmen, die auf eine engere Partnerschaft zwischen der Union und Drittländern (insbesondere den Ländern an den Außengrenzen der Union) abzielen, sowie die Planung und Umsetzung von operativen Aktionsplänen gemäß den vorstehenden strategischen Prioritäten der Union.

Fußnote(n):

(1)

Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 75).

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