ANHANG II VO (EU) 2014/513
Liste der gemeinsamen Erfolgsindikatoren für die spezifischen Ziele
- a)
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Prävention und Bekämpfung grenzüberschreitender, schwerer und organisierter Kriminalität einschließlich des Terrorismus sowie bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und mit relevanten Drittländern
- i)
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Zahl der aus dem Instrument unterstützten gemeinsamen Ermittlungsgruppen und operativen Projekte der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT), einschließlich der teilnehmenden Mitgliedstaaten und Behörden;
für die jährlichen Durchführungsberichte gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 wird dieser Indikator weiter heruntergebrochen, etwa in folgende Unterkategorien:
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Leiter der Maßnahme (Mitgliedstaat);
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Partner (Mitgliedstaaten);
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teilnehmende Behörden;
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gegebenenfalls teilnehmende EU-Einrichtung (Eurojust, Europol);
- ii)
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Zahl der Strafverfolgungsbeamten, die mithilfe des Instruments an Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, die die grenzüberschreitende Strafverfolgung zum Gegenstand hatten, und Dauer der Maßnahmen (Personentage);
für die jährlichen Durchführungsberichte gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 wird dieser Indikator weiter heruntergebrochen, etwa in folgende Unterkategorien:
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nach Art des Verbrechens (genannt in Artikel 83 AEUV): Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Bestechung, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität, organisierte Kriminalität oder
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nach den horizontalen Aspekten der Strafverfolgung: Informationsaustausch, operative Zusammenarbeit;
- iii)
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Zahl und finanzieller Wert der Projekte im Bereich der Kriminalprävention;
für die jährlichen Durchführungsberichte gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 wird dieser Indikator nach Art des Verbrechens (genannt in Artikel 83 AEUV) weiter heruntergebrochen: Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Bestechung, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität, organisierte Kriminalität;
- iv)
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Zahl der aus dem Instrument unterstützten Projekte, mit denen der Informationsaustausch bei der Strafverfolgung im Zusammenhang mit den Datensystemen, Archiven oder Kommunikationsmitteln von Europol verbessert werden soll.
Für die jährlichen Durchführungsberichte gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 wird dieser Indikator nach Art des Verbrechens (genannt in Artikel 83 AEUV) weiter heruntergebrochen: Datenladeanwendungen, erweiterter Zugriff auf SIENA, Projekte zur Verbesserung der Eingaben für Arbeitsdateien zu Analysezwecken usw.
- b)
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Verbesserung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten und der Union zur effektiven Bewältigung von Sicherheitsrisiken und Krisen sowie Vorbereitung auf Terroranschläge und andere sicherheitsrelevante Vorfälle und diesbezüglicher Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen.
- i)
- Zahl der mithilfe des Instruments eingerichteten bzw. weiterentwickelten Instrumente zum Schutz kritischer Infrastrukturen durch die Mitgliedstaaten in allen Wirtschaftsbereichen;
- ii)
- Zahl der aus dem Instrument unterstützten Projekte zur Risikobewertung und zum Risikomanagement im Bereich der inneren Sicherheit;
- iii)
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Zahl der mithilfe des Instruments realisierten Sachverständigentagungen, Workshops, Seminare, Konferenzen, Veröffentlichungen, Internetseiten und Online-Konsultationen.
Für die jährlichen Durchführungsberichte gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 wird dieser Indikator weiter heruntergebrochen, etwa in folgende Unterkategorien:
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zum Schutz kritischer Infrastrukturen oder
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für das Risiko- und Krisenmanagement.
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