Artikel 1 VO (EU) 2014/525
Definition des Terminus „Markt” für die Zwecke der in Artikel 341 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Berechnung der Nettogesamtposition in Aktieninstrumenten
Der Ausdruck „Markt” bezeichnet
- a)
- in Bezug auf das Euro-Währungsgebiet alle Aktien, die an Aktienmärkten in Mitgliedstaaten notiert sind, die den Euro als Währung eingeführt haben;
- b)
- in Bezug auf nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten und Drittstaaten alle Aktien, die an Aktienmärkten innerhalb eines nationalen Rechtsraums notiert sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.