Artikel 1 VO (EU) 2014/525

Definition des Terminus „Markt” für die Zwecke der in Artikel 341 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Berechnung der Nettogesamtposition in Aktieninstrumenten

Der Ausdruck „Markt” bezeichnet

a)
in Bezug auf das Euro-Währungsgebiet alle Aktien, die an Aktienmärkten in Mitgliedstaaten notiert sind, die den Euro als Währung eingeführt haben;
b)
in Bezug auf nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten und Drittstaaten alle Aktien, die an Aktienmärkten innerhalb eines nationalen Rechtsraums notiert sind.

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