ANHANG II VO (EU) 2014/528

Formel für die Zwecke von Artikel 9 Buchstabe d

Formel für die Zwecke von Artikel 9 Buchstabe d:

Eigenmittelanforderung = – min (0,PC-DE).

Dabei steht

(a)
PC ( „Preisänderung” ) für die Summe der Preisänderungen von Optionen mit der jeweils gleichen zugrunde liegenden Position im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 (negatives Vorzeichen für Verluste, positives Vorzeichen für Gewinne) und entsprechend dem in Artikel 9 Schritt c ermittelten relevanten Szenario;
(b)
DE für den „Delta-Effekt” , der wie folgt berechnet wird:

DE = ADEV × PPCU.

Dabei steht

(i)
ADEV ( „aggregierter Wert des Deltaäquivalents” ) für die Summe der negativen oder positiven Deltas, multipliziert mit dem Marktwert der dem Vertrag zugrunde liegenden Positionen, von Optionen mit der jeweils gleichen zugrunde liegenden Position im Sinne von Artikel 5 Absatz 3;
(ii)
PPCU ( „prozentuale Preisänderung der zugrunde liegenden Position” ) für die prozentuale Preisänderung der zugrunde liegenden Positionen im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 entsprechend dem in Artikel 9 Schritt c ermittelten relevanten Szenario.

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