Artikel 1 VO (EU) 2014/532
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden nachstehende Bestimmungen zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 festgelegt:
- a)
- Regelungen zur Präzisierung der Angaben über die Daten, die im Rahmen des von der Verwaltungsbehörde einzurichtenden Begleitungssystems in elektronischer Form aufzuzeichnen und zu speichern sind;
- b)
- detaillierte Mindestanforderungen an den Prüfpfad hinsichtlich der Führung der Buchführungsdaten und der Aufbewahrung der Belege auf Ebene der Bescheinigungsbehörde, der Verwaltungsbehörde, der zwischengeschalteten Stellen und der Empfängereinrichtungen;
- c)
- Umfang und Inhalt von Vorhaben- und Rechnungsprüfungen sowie die Methodik für die Auswahl der Stichprobe von Vorhaben;
- d)
- detaillierte Regelungen für die Nutzung der bei Prüfungen durch die Bediensteten oder bevollmächtigten Vertreter der Kommission erhobenen Daten;
- e)
- detaillierte Regelungen für die Kriterien für die Feststellung gravierender Mängel bei der wirksamen Funktionsweise von Verwaltungs- und Kontrollsystemen, einschließlich der wichtigsten Arten solcher Mängel, die Kriterien für die Bestimmung der Höhe der vorzunehmenden finanziellen Berichtigung und die Kriterien für die Anwendung von Pauschalsätzen oder extrapolierten finanziellen Berichtigungen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.