Anlage 1 VO (EU) 2014/540

Beschreibungsbogen Nr. … betreffend die EU-Typgenehmigung von Austauschschalldämpferanlagen für Kraftfahrzeuge als selbständige technische Einheit (Verordnung (EU) Nr. 540/2014)

Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie in Frage kommen, zusammen mit einem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.

Weisen die Anlagen, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.

0.
Allgemeines

0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2.
Typ und allgemeine Handelsbezeichnung(en):
0.3
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern auf der selbständigen technischen Einheit vorhanden(*):
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Merkmale:
0.5.
Firmenname und Anschrift des Herstellers:
0.7.
Bei Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten Anbringungsstelle und -art des EU-Typgenehmigungszeichens:
0.8.
Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.9.
(ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:

1.
Beschreibung des Fahrzeugs, für das die Vorrichtung vorgesehen ist (falls die Vorrichtung an mehr als einem Fahrzeugtyp angebracht werden soll, sind die in dieser Nummer vorgeschriebenen Daten für jeden betroffenen Typ vorzulegen)

1.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
1.2.
Typ und allgemeine Handelsbezeichnung(en):
1.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden:
1.4.
Fahrzeugklasse:
1.5.
Nummer der EU-Gesamtfahrzeug-Typengenehmigung
1.6
Antriebsmaschine:
1.6.1.
Hersteller des Motors:
1.6.2.
Baumusterbezeichnung des Herstellers:
1.6.3.
Nennleistung (g): … kW bei … min–1 oder maximale Nenndauerleistung (Elektromotor): … kW
1.6.4.
Auflader: Originalteil oder Fabrikmarke und Kennzeichnung(1):
1.6.5.
Luftfilter: Originalteil oder Fabrikmarke und Kennzeichnung(1):
1.6.6.
Ansauggeräuschdämpfer: Originalteil oder Fabrikmarke und Kennzeichnung(1):
1.6.7.
Auspuffschalldämpfer: Originalteil oder Fabrikmarke und Kennzeichnung(1):
1.6.8.
Katalysator: Originalteil oder Fabrikmarke und Kennzeichnung(1):
1.6.9.
Partikelfilter: Originalteil oder Fabrikmarke und Kennzeichnung(1):
1.7.
Kraftübertragung
1.7.1.
Art (mechanisch, hydraulisch, elektrisch usw.):
1.8.
Nicht zur Antriebsmaschine gehörende Einrichtungen zur Geräuschdämpfung: Originalteil oder Beschreibung(1):
1.9.
Geräuschpegelwerte:

    Fahrgeräusch: … dB(A), stabilisierte Geschwindigkeit vor der Beschleunigung bei … km/h;

    Standgeräusch … dB(A) bei … min–1

1.10.
Wert des Abgasgegendrucks: … Pa
1.11.
Etwaige Benutzungsbeschränkungen und Anforderungen an die Montage:

2. Bemerkungen:

3.
Beschreibung der Einrichtung

3.1.
Beschreibung der Austauschschalldämpferanlage unter Angabe der relativen Anordnung der Teile der Anlage sowie eine Montageanleitung:
3.2.
Ausführliche Zeichnungen einschließlich Werkstoffangaben für jedes Teil, so dass die Teile und ihre Anordnung leicht zu erkennen sind. In den Zeichnungen ist die Anbringungsstelle für das vorgeschriebene EU-Typgenehmigungszeichen anzugeben.

Datum:

Unterschrift:

Stellung im Unternehmen:

Fußnote(n):

(*)

Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs gemäß dem Typgenehmigungsbogen irrelevant sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” zu ersetzen (Beispiel: ABC??123??).

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

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