Artikel 1 VO (EU) 2014/639

Geltungsbereich

Vorliegende Verordnung enthält Bestimmungen zur Ergänzung bestimmter nicht wesentlicher Elemente der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf:

a)
allgemeine Bestimmungen über Direktzahlungen;
b)
die Basisprämienregelung;
c)
die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung;
d)
die Zahlung für Betriebsinhaber, die dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden einhalten;
e)
die Zahlung für Junglandwirte, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen;
f)
die fakultative gekoppelte Stützung;
g)
die kulturspezifische Zahlung für Baumwolle;
h)
die Mitteilungspflichten der Mitgliedstaaten.

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