Artikel 74 VO (EU) 2014/639
Auskunftsersuchen zu Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Um die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder der vorliegenden Verordnung zu gewährleisten, kann die Kommission, soweit erforderlich, die Mitgliedstaaten ersuchen, detaillierte Informationen zu allen Maßnahmen vorzulegen, die zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder der von der Kommission auf der Grundlage der genannten Verordnung erlassenen Vorschriften ergriffen wurden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.