ANHANG IV VO (EU) 2014/65

Datenblatt

A.
DATENBLATT FÜR HAUSHALTSBACKÖFEN

1.
Die Angaben auf dem Produktdatenblatt von Haushaltsbacköfen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii sind gemäß den folgenden Vorgaben in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:

a)
Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
b)
Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Haushaltsbackofenmodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder dem gleichen Lieferantennamen, aber mit anderen Werten für die Parameter auf dem Etikett für den Haushaltsbackofen, unterscheidet (Anhang III Nummer 1);
c)
der Energieeffizienzindex (EEIcavity) für jeden Garraum des Modells, berechnet gemäß Anhang II Nummer 1 und auf die erste Dezimalstelle gerundet; der angegebene Energieeffizienzindex darf nicht höher sein als der in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Index;
d)
die Energieeffizienzklasse des Modells für jeden Garraum gemäß Anhang I Tabelle 1; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
e)
der Energieverbrauch pro Zyklus für jeden Garraum im konventionellen Modus und im Umluft-Modus, soweit vorhanden (der gemessene Energieverbrauch ist in kWh (Elektro- und Gasbacköfen) und in MJ (Gasbacköfen) auszudrücken, auf zwei Dezimalstellen gerundet; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
f)
die Zahl der Garräume, die Wärmequelle(n) pro Garraum und das Volumen jedes Garraums.

2.
Vorbehaltlich etwaiger Anforderungen des Umweltzeichensystems der Europäischen Union gilt, dass eine Kopie des Umweltzeichens der Europäischen Union hinzugefügt werden kann, wenn für das betreffende Modell ein Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) vom 25. November 2009 vergeben wurde.
3.
Ein Datenblatt kann eine Reihe von Haushaltsbackofenmodellen desselben Lieferanten abdecken.
4.
Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts jedes Garraums in Farbe oder Schwarz/Weiß erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen.

B.
DATENBLATT FÜR HAUSHALTSDUNSTABZUGSHAUBEN

1.
Die Angaben auf dem Produktdatenblatt von Haushaltsdunstabzugshauben gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii sind gemäß den folgenden Vorgaben in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:

a)
Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
b)
Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Haushaltsdunstabzugshaubenmodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder dem gleichen Lieferantennamen, aber mit anderen Werten für die Parameter auf dem Etikett für die Haushaltsdunstabzugshaube, unterscheidet (Anhang III Nummer 2);
c)
der gemäß Anhang II Nummer 2 berechnete jährliche Energieverbrauch (AEChood) in kWh/Jahr, auf die erste Dezimalstelle gerundet; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
d)
die Energieeffizienzklasse gemäß Anhang I Tabelle 2; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
e)
die nach Anhang II Nummer 2 berechnete fluiddynamische Effizienz (FDEhood), auf die erste Dezimalstelle gerundet; der angegebene Wert darf nicht über dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
f)
die Klasse für die fluiddynamische Effizienz gemäß Anhang I Tabelle 3; die angegebene Klasse darf nicht besser sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
g)
der gemäß Anhang II Nummer 2 berechnete Beleuchtungseffizienz (LEhood) in lx/Watt, auf die erste Dezimalstelle gerundet; der angegebene Wert darf nicht über dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
h)
die Beleuchtungseffizienzklasse gemäß Anhang I Tabelle 4; die angegebene Klasse darf nicht besser sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
i)
der gemäß Anhang II Nummer 2 berechnete Fettabscheidegrad in Prozent, auf die erste Dezimalstelle gerundet; der angegebene Wert darf nicht über dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
j)
die Klasse für den Fettabscheidegrad gemäß Anhang I Tabelle 5; die angegebene Klasse darf nicht besser sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
k)
der Luftstrom (in m3/h, auf die nächste ganze Zahl gerundet) bei minimaler und bei maximaler Geschwindigkeit im Normalbetrieb, ausgenommen den Betrieb auf der Intensivstufe oder Schnelllaufstufe; die angegebenen Werte dürfen nicht über den in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Werten liegen;
l)
gegebenenfalls der Luftstrom (in m3/h, auf die nächste ganze Zahl gerundet) im Betrieb auf der Intensivstufe oder Schnelllaufstufe; der angegebene Wert darf nicht über den in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Werten liegen;
m)
die A-bewerteten Luftschallemissionen (in dB, auf die nächste ganze Zahl gerundet) bei minimaler und maximaler verfügbarer Geschwindigkeit im Normalbetrieb; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
n)
gegebenenfalls die A-bewerteten Luftschallemissionen (in dB, auf die nächste ganze Zahl gerundet) im Betrieb auf der Intensivstufe oder Schnelllaufstufe; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
o)
gegebenenfalls die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (Po) in Watt, auf die zweite Dezimalstelle gerundet; die angegebenen Werte dürfen nicht unter den in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Werten liegen;
p)
gegebenenfalls die Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (Ps) in Watt, auf die zweite Dezimalstelle gerundet; die angegebenen Werte dürfen nicht unter den in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Werten liegen.

2.
Ein Datenblatt kann eine Reihe von Haushaltsdunstabzugshaubenmodellen desselben Lieferanten abdecken.
3.
Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts (in Farbe oder Schwarz/Weiß) erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 27 vom 30.1.2010, S. 1.

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