Artikel 4 VO (EU) 2014/650
Aggregierte statistische Daten
Die zuständigen Behörden veröffentlichen gemäß Artikel 143 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2013/36/EU aggregierte statistische Daten zu zentralen Aspekten der Umsetzung der aufsichtlichen Rahmenvorschriften und verwenden hierfür die in Anhang IV Teile 1 bis 6 vorgesehenen Formulare.
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