Artikel 1 VO (EU) 2014/652

Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Verordnung enthält Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union in den folgenden von Rechtsvorschriften der Union abgedeckten Bereichen:

a)
Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit, auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung, des Vertriebs und der Entsorgung von Lebensmitteln, einschließlich der Regelungen zur Gewährleistung fairer Handelspraktiken und zum Schutz von Verbraucherinteressen und Verbraucherinformation sowie Herstellung und Verwendung von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen;
b)
Futtermittel und Futtermittelsicherheit, auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung, des Vertriebs und der Entsorgung sowie der Verwendung von Futtermitteln, einschließlich der Regelungen zur Gewährleistung fairer Handelspraxis und zum Schutz der Verbraucherinteressen und Verbraucherinformationen;
c)
Festlegung von Tiergesundheitsanforderungen;
d)
Festlegung von Bestimmungen über das Tierwohl;
e)
Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen;
f)
Erzeugung im Hinblick auf das Inverkehrbringen sowie das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial;
g)
Festlegung der Vorschriften für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden;
h)
Verhütung und Minimierung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier aufgrund von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukten;
i)
absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt;
j)
Schutz der Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf Pflanzensorten und Erhaltung und Austausch pflanzengenetischer Ressourcen.

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