ANHANG III VO (EU) 2014/652

Prioritäten für die Arbeitsprogramme der Kommission gemäß Titel II Kapitel I Abschnitt 2 und Titel II Kapitel II Abschnitte 2 und 3

Prioritäten für eine finanzielle Unterstützung der Union in Bezug auf die Ausrichtung der nationalen Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen:

Seuchen mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit;

Seuchen mit Auswirkungen auf die Tiergesundheit unter Berücksichtigung ihrer potenziellen Ausbreitung und der Morbiditäts- und Mortalitätsraten in Tierpopulationen;

Seuchen und Zoonosen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie aus Drittstaaten in das Hoheitsgebiet der Union eingeschleppt bzw. erneut eingeschleppt werden;

Seuchen, die das Potenzial haben, eine Krisensituation mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen hervorzurufen;

Seuchen mit Auswirkungen auf den Handel mit Drittstaaten und den Handel innerhalb der EU.

Prioritäten für eine finanzielle Unterstützung der Union in Bezug auf die Ausrichtung der nationalen Schädlingsüberwachungsprogramme zum Schutz des Hoheitsgebiets der Union:

in Anhang I Teil A Abschnitt I und Anhang II Teil A Abschnitt I der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführte Schädlinge, über deren Auftreten in der Union noch nichts bekannt ist;

Schädlinge, für die gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 2000/29/EG erlassene Maßnahmen der Union gelten;

Schädlinge, die in der Richtlinie 2000/29/EG nicht aufgeführt sind und die für das Hoheitsgebiet der Union eine unmittelbare Gefahr darstellen;

Schädlinge, die das Potenzial haben, eine Krisensituation mit schwerwiegenden wirtschaftlichen und ökologischen Folgen hervorzurufen;

Schädlinge mit Auswirkungen auf den Handel mit Drittstaaten und den Handel innerhalb der EU.

Prioritäten für eine finanzielle Unterstützung der Union in Bezug auf die Ausrichtung der nationalen Programme für die Regionen in äußerster Randlage:

Maßnahmen gegen Schädlinge im Zusammenhang mit Einfuhren in diese Regionen und dem dortigen Klima,

Verfahren zur Bekämpfung dieser Schädlinge,

Maßnahmen gegen Schädlinge, die gemäß den in diesen Regionen geltenden Vorschriften über Pflanzenschädlinge aufgeführt sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.