ANHANG III VO (EU) 2014/652
Prioritäten für die Arbeitsprogramme der Kommission gemäß Titel II Kapitel I Abschnitt 2 und Titel II Kapitel II Abschnitte 2 und 3
Prioritäten für eine finanzielle Unterstützung der Union in Bezug auf die Ausrichtung der nationalen Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen:- —
Seuchen mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit;
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Seuchen mit Auswirkungen auf die Tiergesundheit unter Berücksichtigung ihrer potenziellen Ausbreitung und der Morbiditäts- und Mortalitätsraten in Tierpopulationen;
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Seuchen und Zoonosen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie aus Drittstaaten in das Hoheitsgebiet der Union eingeschleppt bzw. erneut eingeschleppt werden;
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Seuchen, die das Potenzial haben, eine Krisensituation mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen hervorzurufen;
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Seuchen mit Auswirkungen auf den Handel mit Drittstaaten und den Handel innerhalb der EU.
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in Anhang I Teil A Abschnitt I und Anhang II Teil A Abschnitt I der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführte Schädlinge, über deren Auftreten in der Union noch nichts bekannt ist;
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Schädlinge, für die gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 2000/29/EG erlassene Maßnahmen der Union gelten;
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Schädlinge, die in der Richtlinie 2000/29/EG nicht aufgeführt sind und die für das Hoheitsgebiet der Union eine unmittelbare Gefahr darstellen;
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Schädlinge, die das Potenzial haben, eine Krisensituation mit schwerwiegenden wirtschaftlichen und ökologischen Folgen hervorzurufen;
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Schädlinge mit Auswirkungen auf den Handel mit Drittstaaten und den Handel innerhalb der EU.
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Maßnahmen gegen Schädlinge im Zusammenhang mit Einfuhren in diese Regionen und dem dortigen Klima,
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Verfahren zur Bekämpfung dieser Schädlinge,
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Maßnahmen gegen Schädlinge, die gemäß den in diesen Regionen geltenden Vorschriften über Pflanzenschädlinge aufgeführt sind.
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