ERKLÄRUNG DER KOMMISSION VO (EU) 2014/652
zu den Verfahren für die Genehmigung von Programmen im Veterinär- und Pflanzengesundheitsbereich
Zwecks besserer Information der Mitgliedstaaten organisiert die Kommission eine Jahrestagung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, deren Hauptthema das Ergebnis des Verfahrens zur Bewertung von Programmen sein wird. Diese Tagung findet spätestens am 30. November des Jahres statt, das dem Jahr der Durchführung der Programme vorausgeht.
Zu dieser Tagung legt die Kommission eine Liste der in technischer Hinsicht gebilligten und für eine Kofinanzierung vorgeschlagenen Programme vor. Dabei wird die Kommission mit den nationalen Delegationen über die finanziellen und technischen Einzelheiten diskutieren und ihren Kommentaren Rechnung tragen.
Darüber hinaus wird die Kommission die Mitgliedstaaten in einer Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel im Januar über die abschließende Liste der für eine Kofinanzierung ausgewählten Programme sowie den jedem Programm zugeteilten Endbetrag informieren.
Die Arbeiten zur Vorbereitung der Konzeption des Arbeitsprogramms für die Durchführung der in den Artikeln 9, 19 und 25 genannten Maßnahmen werden zusammen mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten Anfang Februar jedes Jahres durchgeführt, damit die Mitgliedstaaten über die für die Erstellung der Tilgungs- und Überwachungsprogramme relevanten Informationen verfügen.
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