ANHANG IV VO (EU) 2014/668

MELDUNG DES ABSCHLUSSES VON KONSULTATIONEN NACH EINEM EINSPRUCH

[Bitte ankreuzen:]
g. U.
g. g. A.
g. t. S.

1.
Name des Erzeugnisses

[gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt]

2.
Amtliche Bezugsangaben [gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt]

Bezugsnummer: Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt:

3.
Ergebnis der Konsultationen

3.1.
Mit dem/den nachstehenden Einspruchsführer(n) wurde eine Einigung erzielt:

[Bitte Kopien von Schreiben beifügen, in denen die Einigung bestätigt wird und aus denen alle Faktoren, die die Einigung ermöglicht haben, hervorgehen (Artikel 5 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014).]

3.2.
Mit dem/den nachstehenden Einspruchsführer(n) wurde keine Einigung erzielt:

[Bitte die Informationen gemäß Artikel 51 Absatz 3 Unterabsatz 2 letzter Satz der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 beifügen.]

4.
Produktspezifikation und Einziges Dokument

4.1.
Die Produktspezifikation wurde geändert:

… Ja(*)… Nein

4.2.
Das Einzige Dokument wurde geändert (nur für g. U. und g. g. A.):

… Ja(**)… Nein

5.
Datum und Unterschrift

[Name]

[Dienststelle/Organisation]

[Anschrift]

[Tel.: +]

[E-Mail-Adresse:]

Fußnote(n):

(*)

Wenn „Ja” , bitte Beschreibung der Änderungen und geänderte Produktspezifikation beifügen.

(**)

Wenn „Ja” , bitte Kopie des aktualisierten Dokuments beifügen.

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