ANHANG IV VO (EU) 2014/668
MELDUNG DES ABSCHLUSSES VON KONSULTATIONEN NACH EINEM EINSPRUCH
[Bitte ankreuzen:] |
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1.
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Name des Erzeugnisses
[gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt]- 2.
- Amtliche Bezugsangaben [gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt]
Bezugsnummer: Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt:- 3.
- Ergebnis der Konsultationen
- 3.1.
- Mit dem/den nachstehenden Einspruchsführer(n) wurde eine Einigung erzielt:
[Bitte Kopien von Schreiben beifügen, in denen die Einigung bestätigt wird und aus denen alle Faktoren, die die Einigung ermöglicht haben, hervorgehen (Artikel 5 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014).]- 3.2.
- Mit dem/den nachstehenden Einspruchsführer(n) wurde keine Einigung erzielt:
[Bitte die Informationen gemäß Artikel 51 Absatz 3 Unterabsatz 2 letzter Satz der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 beifügen.]- 4.
- Produktspezifikation und Einziges Dokument
- 4.1.
- Die Produktspezifikation wurde geändert:
… Ja(*) | … Nein |
- 4.2.
- Das Einzige Dokument wurde geändert (nur für g. U. und g. g. A.):
… Ja(**) | … Nein |
- 5.
- Datum und Unterschrift
[Name]
[Dienststelle/Organisation]
[Anschrift]
[Tel.: +]
[E-Mail-Adresse:]
Fußnote(n):
- (*)
Wenn „Ja” , bitte Beschreibung der Änderungen und geänderte Produktspezifikation beifügen.
- (**)
Wenn „Ja” , bitte Kopie des aktualisierten Dokuments beifügen.
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