ANHANG III VO (EU) 2014/668

MIT GRÜNDEN VERSEHENER EINSPRUCH

[Bitte ankreuzen:]
g. U.
g. g. A.
g. t. S.

1.
Name des Erzeugnisses

[gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt] …

2.
Amtliche Bezugsangaben

[gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt]
Bezugsnummer:
Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt:

3.
Angaben zur Kontaktstelle

Ansprechpartner:Anrede (Herr, Frau, ...): …Name: …
Vereinigung/Organisation/Einzelperson:
Oder die nationale Behörde:
Dienststelle:
Anschrift:
Telefon:
+…
E-Mail-Adresse:

4.
Begründung des Einspruchs

Für g. U./g. g. A.:
Nichteinhaltung der Bedingungen des Artikels 5 und des Artikels 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
Eintragung des Namens widerspräche Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (Pflanzensorte oder Tierrasse).
Eintragung des Namens widerspräche Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (ganz oder teilweise gleichlautender Name).
Eintragung des Namens widerspräche Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (bestehender Markenname).
Eintragung würde sich gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nachteilig auf das Bestehen von Namen, Marken oder Erzeugnissen auswirken.
Der für die Eintragung vorgeschlagene Name ist eine Gattungsbezeichnung; nähere Einzelheiten sind gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 anzugeben.
Für g. t. S.:
Nichteinhaltung der Bedingungen des Artikels 18 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
Eintragung des Namens wäre unvereinbar mit den Bedingungen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012).
Der für die Eintragung vorgeschlagene Name ist für ähnliche Agrarerzeugnisse oder Lebensmittel rechtmäßig, anerkannt und wirtschaftlich von Bedeutung (Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012).

5.
Einzelheiten des Einspruchs

Geben Sie bitte hinreichende Gründe und Rechtfertigungen für den Einspruch an. Zudem ist eine Erklärung über das berechtigte Interesse des Einspruchsführers beizufügen. Wird der Einspruch von nationalen Behörden vorgebracht, so ist eine Erklärung über das berechtigte Interesse nicht erforderlich. Der Einspruch sollte unterschrieben und mit Datum versehen sein.

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