ANHANG II VO (EU) 2014/668
ANTRAG AUF EINTRAGUNG EINER GARANTIERT TRADITIONELLEN SPEZIALITÄT
[Hier bitte den Namen wie unter Ziffer 1 einfügen:] „”
EU-Nr.: [nur für den EU-Amtsgebrauch]
Mitgliedstaat oder Drittland „”
-
1.
-
Einzutragende(r) Name(n)
…- 2.
- Art des Erzeugnisses [gemäß Anhang XI]
…- 3.
- Gründe für die Eintragung
- 3.1.
- Es handelt sich um ein Erzeugnis, das
- □
- eine Herstellungsart, Verarbeitungsart oder Zusammensetzung aufweist, die der traditionellen Praxis für jenes Erzeugnis oder Lebensmittel entspricht.
- □
- aus traditionell verwendeten Rohstoffen oder Zutaten hergestellt ist.
- 3.2.
- Es handelt sich um einen Namen, der
- □
- traditionell für das spezifische Erzeugnis verwendet worden ist.
- □
- die traditionellen oder besonderen Merkmale des Erzeugnisses zum Ausdruck bringt.
- 4.
- Beschreibung
- 4.1.
- Beschreibung des Erzeugnisses, das den unter Ziffer 1 angegebenen Namen führt, unter anderem mit den wichtigsten physikalischen, chemischen, mikrobiologischen oder organoleptischen Eigenschaften, die die besonderen Merkmale des Erzeugnisses zum Ausdruck bringen (Artikel 7 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung)
…- 4.2.
- Beschreibung der von den Erzeugern anzuwendenden Methode zur Herstellung des Erzeugnisses, das den unter Ziffer 1 angegebenen Namen führt, einschließlich gegebenenfalls der Art und der Merkmale der verwendeten Rohstoffe oder Zutaten und der Zubereitungsmethode des Erzeugnisses (Artikel 7 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung)
…- 4.3.
- Beschreibung der wichtigsten Faktoren, die den traditionellen Charakter des Erzeugnisses ausmachen (Artikel 7 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung)
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