ANHANG VII VO (EU) 2014/668

Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung (Verordnung (EU) Nr. 1151/2012)

1.
Name des Erzeugnisses

[wie eingetragen]

2.
Drittland, zu dem das geografische Gebiet gehört

3.
Nationale Behörde oder antragstellende Vereinigung, die die Standardänderung mitteilt

[Namen und Kontaktdaten des Einzelerzeugers oder der Erzeugergruppierung mit einem berechtigten Interesse oder der Behörden des Drittlandes, zu dem das geografische Gebiet gehört, der bzw. die die Änderung mitteilt/mitteilen (siehe Artikel 49 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012). Die Namen und Kontaktdaten von natürlichen Personen sind in diesem Antrag nicht anzugeben, sondern der Kommission gesondert zu übermitteln.]

4.
Beschreibung der genehmigten Änderung(en)

[Bitte fügen Sie eine Beschreibung der Standardänderung(en) sowie eine Erklärung bei, in der erläutert wird, warum die Änderung(en) unter die Definition des Begriffs „Standardänderung” gemäß Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 fällt/fallen. Bitte geben Sie an, ob die Änderung(en) zu einer Änderung des Einzigen Dokuments führt/führen oder nicht.]

5.
Anhänge

5.1.
Beschluss über die Genehmigung der Standardänderung
5.2.
Nachweis, dass die Änderung in dem Drittland anwendbar ist
5.3.
Konsolidiertes Einziges Dokument in der geänderten Fassung, falls zutreffend
5.4.
Exemplar der veröffentlichten konsolidierten Fassung der Produktspezifikation oder Fundstelle der veröffentlichten Produktspezifikation

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