ANHANG VII VO (EU) 2014/668
Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung (Verordnung (EU) Nr. 1151/2012)
-
1.
-
Name des Erzeugnisses
[wie eingetragen]- 2.
- Drittland, zu dem das geografische Gebiet gehört
…- 3.
- Nationale Behörde oder antragstellende Vereinigung, die die Standardänderung mitteilt
[Namen und Kontaktdaten des Einzelerzeugers oder der Erzeugergruppierung mit einem berechtigten Interesse oder der Behörden des Drittlandes, zu dem das geografische Gebiet gehört, der bzw. die die Änderung mitteilt/mitteilen (siehe Artikel 49 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012). Die Namen und Kontaktdaten von natürlichen Personen sind in diesem Antrag nicht anzugeben, sondern der Kommission gesondert zu übermitteln.]- 4.
- Beschreibung der genehmigten Änderung(en)
[Bitte fügen Sie eine Beschreibung der Standardänderung(en) sowie eine Erklärung bei, in der erläutert wird, warum die Änderung(en) unter die Definition des Begriffs „Standardänderung” gemäß Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 fällt/fallen. Bitte geben Sie an, ob die Änderung(en) zu einer Änderung des Einzigen Dokuments führt/führen oder nicht.]- 5.
- Anhänge
- 5.1.
- Beschluss über die Genehmigung der Standardänderung
- 5.2.
- Nachweis, dass die Änderung in dem Drittland anwendbar ist
- 5.3.
- Konsolidiertes Einziges Dokument in der geänderten Fassung, falls zutreffend
- 5.4.
- Exemplar der veröffentlichten konsolidierten Fassung der Produktspezifikation oder Fundstelle der veröffentlichten Produktspezifikation
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