ANHANG VIII VO (EU) 2014/668
Mitteilung über die Genehmigung einer vorübergehenden Änderung (Verordnung (EU) Nr. 1151/2012)
-
1.
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Name des Erzeugnisses
[wie eingetragen]- 2.
- Drittland, zu dem das geografische Gebiet gehört
…- 3.
- Nationale Behörde oder antragstellende Vereinigung, die die vorübergehende Änderung mitteilt
[Namen und Kontaktdaten des Einzelerzeugers oder der Erzeugergruppierung mit einem berechtigten Interesse oder der Behörden des Drittlandes, zu dem das geografische Gebiet gehört, der bzw. die die Änderung mitteilt/mitteilen (siehe Artikel 49 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012). Die Namen und Kontaktdaten von natürlichen Personen sind in diesem Antrag nicht anzugeben, sondern der Kommission gesondert zu übermitteln.]- 4.
- Beschreibung der genehmigten Änderung(en)
[Bitte fügen Sie eine Beschreibung und Begründung der vorübergehenden Änderung(en) bei, einschließlich der Fundstelle der förmlichen Anerkennung der Naturkatastrophe bzw. der widrigen Witterungsverhältnisse durch die zuständigen Behörden oder der Einführung verbindlicher gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen. Fügen Sie außerdem bitte eine Erklärung bei, in der erläutert wird, warum die Änderung(en) unter die Definition des Begriffs „vorübergehende Änderung” gemäß Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 fällt/fallen.]- 5.
- Anhänge
- 5.1.
- Beschluss der zuständigen Behörden, die Naturkatastrophe förmlich anzuerkennen oder verbindliche gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen anzuordnen, oder die entsprechenden elektronischen Fundstellen der Veröffentlichungen
- 5.2.
- Beschluss über die Genehmigung der vorübergehenden Änderung oder elektronische Fundstelle der Veröffentlichung
- 5.3.
- Nachweis, dass die Änderung in dem Drittland anwendbar ist
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