Artikel 1 VO (EU) 2014/722

Die Tabelle in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 wird wie folgt geändert:

1.
Zwischen dem Titel und der Tabelle wird folgende Anmerkung eingefügt:

(*)
Aussetzung für eine Ware in diesem Anhang, für die der KN- oder der TARIC-Code oder die Warenbezeichnung oder das Datum für die verbindliche Überprüfung durch die Verordnung (EU) Nr. 722/2014 vom 24. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren geändert wurde (ABl. L 192 vom 1.7.2014, S. 9);

2.
die Zeilen für die Waren in Anhang I dieser Verordnung werden in der Reihenfolge der KN-Codes in der ersten Spalte der Tabelle in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 eingefügt;
3.
die Zeilen für die Waren der KN- und der TARIC-Codes in Anhang II dieser Verordnung werden gestrichen.

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