ANHANG I VO (EU) 2014/771

Muster für operationelle Programme im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds

CCI <0.1 type="S" maxlength="15" input="S"> (1)
Bezeichnung <0.2 type="S" maxlength="255" input="M">
Version (Version) <0.3 type="N" input="G">
Erstes Jahr <0.4 type="N" maxlength="4" input="M">
Letztes Jahr <0.5 type="N" maxlength="4" input="M">
Förderfähig ab <0.6 type="D" input="G">
Förderfähig bis <0.7 type="D" input="G">
Nr. des Kommissions-beschlusses <0.8 type="S" input="G">
Datum des Kommissions-beschlusses <0.9 type="D" input="G">

1.
ERSTELLUNG DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS UND EINBINDUNG VON PARTNERN

1.1.
Erstellung des operationellen Programms und Einbindung von Partnern (gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014)

<1.1 type="S" maxlength="14000" input="M">

1.2.
Ergebnis der Ex-ante-Bewertung (gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 508/2014)

1.2.1.
Beschreibung des Ex-ante-Bewertungsverfahrens

<1.2.1 type="S" maxlength="3000" input="M">

1.2.2.
Zusammenfassung der Empfehlungen der Ex-ante-Bewerter und kurze Erläuterung, wie darauf reagiert wurde

Thema [von der Kommission vorgegeben]EmpfehlungReaktion auf die Empfehlung bzw. Grund der Nichtberücksichtigung
<1.2.2 type="S" input="S"><1.2.2 type="S" maxlength="1000" input="M"><1.2.2 type="S" maxlength="1000" input="M">
…..…..

2.
SWOT-ANALYSE UND FESTSTELLUNG DES BEDARFS (GEMÄSS ARTIKEL 18 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 508/2014)

2.1.
SWOT-Analyse und Feststellung des Bedarfs

Nachstehende Tabelle ist für jede der relevanten Prioritäten der Union im Rahmen des EMFF auszufüllen.

Prioritäten der Union im Rahmen des EMFFBezeichnung der Priorität der Union im Rahmen des EMFF <2.1 type="S" input="S">
Stärken<2.1 type="S" maxlength="10500" input="M">
Schwächen<2.1 type="S" maxlength="10500" input="M">
Chancen<2.1 type="S" maxlength="10500" input="M">
Risiken<2.1 type="S" maxlength="10500" input="M">
Feststellung des Bedarfs auf der Grundlage der SWOT-Analyse<2.1 type="S" maxlength="10500" input="M">
Übereinstimmung der SWOT-Analyse mit dem mehrjährigen nationalen Strategieplan für die Aquakultur(*)<2.1 type="S" maxlength="10500" input="M">
Übereinstimmung der SWOT-Analyse mit den Fortschritten auf dem Weg zu einem guten Umweltzustand durch die Erarbeitung und Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie<2.1 type="S" maxlength="10500" input="M">
Besonderer Bedarf hinsichtlich Beschäftigung, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung daran sowie Innovationsförderung<2.1 type="S" maxlength="10500" input="M">

2.2.
Kontextindikatoren zur Beschreibung der Ausgangssituation

Nachstehende Tabelle ist für jede der relevanten Prioritäten der Union im Rahmen des EMFF auszufüllen.
Prioritäten der Union im Rahmen des EMFFBezeichnung der Priorität der Union im Rahmen des EMFF <2.2 type="S" input="S">
Kontextindikator zur Beschreibung der AusgangssituationAusgangs-jahrWertMaßeinheitDatenquelleAnmerkungen/Begründung
<2.2 type="S" input="S"><2.2 type="N" input="S"><2.2 type="N" input="M"><2.2 type="S" input="G"><2.2 type="S" maxlength="1000" input="M"><2.2 type="S" maxlength="1000" input="M">

3.
BESCHREIBUNG DER STRATEGIE FÜR DEN BEITRAG DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS ZU INTELLIGENTEM, NACHHALTIGEM UND INTEGRATIVEM WACHSTUM (GEMÄSS ARTIKEL 27 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013)

3.1.
Beschreibung der Strategie

<3.1 type="S" maxlength="21000" input="M">

3.2.
Einzelziele und Ergebnisindikatoren

Nachstehende Tabelle ist für jede der relevanten Prioritäten der Union im Rahmen des EMFF auszufüllen.
Priorität der UnionBezeichnung der Priorität der Union <3.2 type="S" input="S">
EinzelzielBezeichnung des Einzelziels <3.2 type="S" input="S">
Ergebnisindikator, d. h. vom Mitgliedstaat mit Hilfe der Unterstützung aus dem EMFF verfolgtes ZielBezeichnung des Ergebnisindikators und MaßeinheitZielwert 2023Maßeinheit
<3.2 type="S" input="S"><3.2 type="N" input="M"><3.2 type="S" input="G">

3.3.
Relevante Maßnahmen und Outputindikatoren

Nachstehende Tabelle ist für jedes der vorstehend ausgewählten Einzelziele der entsprechenden Priorität der Union auszufüllen.
Priorität der UnionBezeichnung der Priorität der Union <3.3 type="S" input="S">
EinzelzielBezeichnung des Einzelziels <3.3 type="S" input="Gv>
Bezeichnung der ausgewählten relevanten MaßnahmeOutputindikatoren je MaßnahmeBegründung für die Kombination der EMFF-Maßnahmen (gestützt durch die Ex-ante-Bewertung und die SWOT-Analyse)Thematisches Ziel, zu dem die ausgewählte Maßnahme beiträgt
Aufnahme des Indikators in den LeistungsrahmenBezeichnung des Output-indikators und MaßeinheitZielwert 2023Maßeinheit
<3.3 type="S" input="S"><3.3 type="B" input="S"><3.3 type="S" input="S"><3.3 type="N" input="M"><3.3 type="S" input="G"><3.3 type="S" maxlength="1000" input="M"><3.3 type="S" input="G">
<3.3 type=vS" input="S"><3.3 type="B" input="S"><3.3 type="S" input="S"><3.3 type="N" input="M">]<3.3 type="S" input="G"><3.3 type="S" input="G">
….

3.4.
Erläuterung, inwieweit das Programm andere ESI-Fonds ergänzt

3.4.1.
Koordinierungsvereinbarungen und Ergänzung anderer ESI-Fonds und weiterer relevanter Finanzierungsinstrumente auf Unionsebene sowie auf nationaler Ebene

<3.4.1 type="S" maxlength="14000" input="M">

3.4.2.
Wichtigste geplante Maßnahmen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands

<3.4.2 type="S" maxlength="7000" input="M">

3.5.
Angaben zu den makroregionalen und meeresbeckenbezogenen Strategien (sofern zutreffend)

<3.5 type="S" maxlength="3500" input="M">

4.
ANFORDERUNGEN BEZÜGLICH SPEZIFISCHER EMFF-MASSNAHMEN

4.1.
Beschreibung der spezifischen Erfordernisse von Natura-2000-Gebieten und Beitrag des Programms zur Einrichtung eines kohärenten Netzes von Bestandsauffüllungsgebieten gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(2)

<4.1 type="S" maxlength="3500" input="M">

4.2.
Beschreibung des Aktionsplans für die Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der kleinen Küstenfischerei (gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 508/2014)

<4.2 type="S" maxlength="1500" input="M">

4.3.
Erläuterung der Berechnungsmethode für vereinfachte Kostenoptionen gemäß Artikel 67 Absatz 1 Buchstaben b bis d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013(3)

<4.3 type="S" maxlength="3500" input="M">

4.4.
Erläuterung der Methode zur Berechnung von Mehrkosten oder Einkommensverlusten gemäß Artikel 96 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

<4.4 type="S" maxlength="3500" input="M">

4.5.
Erläuterung der Methode zur Berechnung von Ausgleichszahlungen anhand einschlägiger Kriterien für jede der nach Artikel 40 Absatz 1, sowie nach den Artikeln 53, 54, 55, 67 und Artikel 69 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 durchgeführten Maßnahmen

<4.5 type="S" maxlength="4500" input="M">

4.6.
Bei den Maßnahmen zur endgültigen Einstellung von Fangtätigkeiten gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 muss die Beschreibung auch die Ziele und Maßnahmen enthalten, die zur Verringerung der Fangkapazitäten gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ergriffen werden; zudem ist eine Erläuterung der Berechnungsmethode für die gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 zu gewährende Prämie erforderlich.

<4.6 type="S" maxlength="7000" input="M">

4.7.
Fonds auf Gegenseitigkeit für widrige Witterungsverhältnisse und Umweltvorfälle (gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014)

<4.7 type="S" maxlength="3500" input="M">

4.8.
Beschreibung der Nutzung von technischer Hilfe (gemäß Artikel 78 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014)

4.8.1.
Technische Hilfe auf Initiative des Mitgliedstaats

<4.8.1 type="S" maxlength="3500" input="M">

4.8.2.
Einrichtung nationaler Netze

<4.8.2 type="S" maxlength="7000" input="M">

5.
SPEZIFISCHE ANGABEN ZUR INTEGRIERTEN RAUMENTWICKLUNG

5.1.
Angaben zu Maßnahmen der örtlichen Bevölkerung zur lokalen Entwicklung (CLLD)

Die Angaben sollten sich auf die Rolle der CLLD im operationellen Programm im Rahmen des EMFF konzentrieren, mit den Angaben im Partnerschaftsabkommen übereinstimmen und keine Angaben aufgreifen, die bereits in dem Abkommen enthalten sind.

5.1.1.
Beschreibung der CLLD-Strategie (gemäß Artikel 60 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014)

<5.1.1 type="S" maxlength="21000" input="M">

5.1.2.
Liste der Kriterien für die Auswahl der Fischwirtschaftsgebiete (gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 508/2014)

<5.1.2 type="S" maxlength="7000" input="M">

5.1.3.
Liste der Auswahlkriterien für die Strategien für die lokale Entwicklung (gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 508/2014)

<5.1.3 type="S" maxlength="7000" input="M">

5.1.4.
Klare Beschreibung der Rolle, die die lokalen Aktionsgruppen im Fischereisektor (FLAG), die Verwaltungsbehörde oder die benannte Stelle jeweils bei der Durchführung der mit der Strategie verbundenen Aufgaben spielen (gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe m Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 508/2014)

<5.1.4 type="S" maxlength="7000" input="M">

5.1.5.
Angaben zu Vorschusszahlungen an FLAG (gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014)

Für den Abschnitt zu nationalen FLAG-Netzen siehe Nummer 4.7.2 (technische Hilfe) <5.1.5 type="S" maxlength="3500" input="M">

5.2.
Angaben zu integrierten territorialen Investitionen (ITI) (gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Erhält eine im Rahmen der Strukturfonds festgelegte ITI-Maßnahme finanzielle Unterstützung aus dem EMFF, füllen Sie bitte nachstehende Tabelle aus.
Abgedeckte EMFF-Maßnahmen [Auswahl aus Dropdownliste]Vorläufige Mittelzuweisung aus dem EMFF in Euro
<5.2 type="S" input="S"><5.2 type="N" input="M">
<5.2 type="S" input="S">

6.
ERFÜLLUNG VON EX-ANTE-BEDINGUNGEN (GEMÄSS ARTIKEL 55 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013)

6.1.
Festlegung der geltenden Ex-ante-Bedingungen und Bewertung, inwieweit diese erfüllt sind

6.1.1.
Tabelle: Geltende EMFF-spezifische Ex-ante-Bedingungen und Bewertung, inwieweit diese erfüllt sind

Ex-ante-BedingungPriorität(en) der Union, für die die Bedingungen gelten

Gibt es geltende Bedingungen?

JA

/

NEIN

/

TEILWEISE

Kriterien

Kriterien erfüllt

(Ja/Nein)

Eigenbewertung mit Erläuterungen zur Erfüllung jedes Kriteriums der geltenden Ex-ante-Bedingungen

Referenzdokumente

(Strategien, Rechtsakte oder andere relevante Dokumente, einschließlich der jeweils relevanten Abschnitte, Artikel oder Absätze, sowie Hyperlinks oder Zugang zum Volltext)

<6.1 type="S" input="S"><6.1 type="S" input="S"><6.1 type="B" input="S"><6.1 type="S" maxlength="500" input="S"><6.1 type="B" input="S">

<6.1 type="S" maxlength="1000" input="M">

Kriterium 1

<6.1 type="S" maxlength="500" input="M">

<6.1 type="S" maxlength="1000" input="M">

Kriterium 2

<6.1 type="S" maxlength="500" input="M">

6.1.2.
Tabelle: Geltende allgemeine Ex-ante-Bedingungen und Bewertung, inwieweit diese erfüllt sind

<6.1 type="S" maxlength="3500" input="M">

6.2.
Beschreibung der zu ergreifenden Maßnahmen, der verantwortlichen Stellen und des Zeitplans für die Umsetzung

6.2.1.
Tabelle: Geplante Maßnahmen, um die Einhaltung der EMFF-spezifischen Ex-ante-Bedingungen zu erreichen

Ex-ante-BedingungNicht erfüllte KriterienZu ergreifende MaßnahmenFrist (Datum)Für die Erfüllung zuständige Stellen
<6.2 type="S" input="S"><6.2 type="S" input="S">

<6.2 type="S" maxlength="1000" input="M">

Maßnahme 1

<6.2 type="D" input="M">

<6.2 type="S" maxlength="500" input="M">

Stelle x

6.2.2.
Tabelle: Geplante Maßnahmen, um die Einhaltung der allgemeinen Ex-ante-Bedingungen zu erreichen

<6.2 type="S" maxlength="3500" input="M">

7.
BESCHREIBUNG DES LEISTUNGSRAHMENS (GEMÄSS ARTIKEL 22 UND ANHANG II DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013)

7.1.
Tabelle: Leistungsrahmen

Nachstehende Tabelle ist für jede der relevanten Prioritäten der Union im Rahmen des EMFF auszufüllen.
Priorität der Union
Indikator und Maßeinheit (falls zutreffend) [Outputindikatoren, die zuvor in Abschnitt 3.3 im Rahmen der in den Leistungsrahmen aufzunehmenden Prioritäten der Union ausgewählt wurden]Etappenziel für 2018

Ziele für 2023

[wird automatisch erstellt anhand der Angaben in dem Kapitel des operationellen Programms über die Strategie des operationellen Programms]

Finanzindikator<7.1 type="N" input="M"><7.1 type="N" input="M">

<7type="S" input="G">

Outputindikator 1

<7.1 type="N" input="M"><7.1 type="N" input="G">

<7type="S" input="G">

Outputindikator 2

<7.1 type="N" input="M"><7.1 type="N" input="G">

7.2.
Tabelle: Begründung für die Auswahl der Outputindikatoren, die in den Leistungsrahmen aufgenommen werden sollen

Nachstehende Tabelle ist für jede der relevanten Prioritäten der Union im Rahmen des EMFF auszufüllen.
Priorität der Union
Argumente für die Auswahl der im Leistungsrahmen enthaltenen Outputindikatoren(4), einschließlich einer Erklärung des Anteils der Mittelzuweisung, aufgeschlüsselt nach Vorhaben, die die Outputs realisieren, sowie die Methode zur Berechnung des Anteils, der mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu dieser Priorität ausmachen muss;<7.2 type="S" maxlength="1000" input="M">
Daten oder Belege zur Ermittlung des Werts der Etappenziele und der Ziele und die Berechnungsmethode (z. B. Kosten je Einheit, Benchmarks, normale oder frühere Durchführungsquote, Sachverständigenmeinungen und Schlussfolgerungen der Ex-ante-Bewertung)<7.2 type="S" maxlength="1000" input="M">
Angaben dazu, wie im Einklang mit den Bestimmungen des Partnerschaftsabkommens die Methodik und die Mechanismen angewendet wurden, um die Kohärenz des Leistungsrahmens sicherzustellen<7.2 type="S" maxlength="1000v input="M">

8.
FINANZIERUNGSPLAN (GEMÄSS ARTIKEL 20 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013 UND GEMÄSS DEM IN ARTIKEL 16 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 508/2014 GENANNTEN DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKT DER KOMMISSION)

8.1.
Geplanter Gesamtbetrag der EMFF-Beteiligung pro Jahr in Euro

JahrEMFF-Hauptzuweisung(5)Leistungsgebundene Reserve
2014<8.1 type="N" input="G"><8.1 type="N" input="G">
2015<8.1 type="N" input="G"><8.1 type="N" input="G">
2016<8.1 type="N" input="G"><8.1 type="N" input="G">
2017<8.1 type="N" input="G"><8.1 type="N" input="G">
2018<8.1 type="N" input="G"><8.1 type="N" input="G">
2019<8.1 type="N" input="G"><8.1 type="N" input="G">
2020<8.1 type="N" input="G"><8.1 type="N" input="G">
Insgesamt<8.1 type="N" input="G"><8.1 type="N" input="G">

8.2.
EMFF-Beteiligung und Kofinanzierungssatz für die Prioritäten der Union, technische Hilfe und andere Unterstützung (in Euro)

GesamtunterstützungHauptzuweisung (Gesamtmittel minus leistungsgebundene Reserve)Leistungsgebundene ReserveBetrag der leistungsgebundenen Reserve als Anteil der Unionsunterstützung insgesamt
Prioritäten der UnionMaßnahme(n) im Rahmen der Priorität der Union

EMFF-Beteiligung

(einschließlich leistungsgebundene Reserve)

Nationaler Beitrag

(einschließlich leistungsgebundene Reserve)

EMFF-KofinanzierungssatzEMFF-UnterstützungNationaler BeitragLeistungsgebundene Reserve des EMFFNationaler Beitrag(6)
abc = a/(a + b) × 100d = a – fe = b – gfg = b × (f/a)h = f/a × 100
1.
Förderung einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Fischerei
Artikel 33 Absatz 1 Buchstaben a, b und c, Artikel 34 und Artikel 41 Absatz 2<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">50 %<8.2 type="N"input="M">
Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 44 Absatz 4a<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">

max. 75 %

mind. 20 %

00
Mittelzuweisung für den Rest der Priorität Nr. 1 der Union<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">

max. 75 %

mind. 20 %

<8.2 type="N"input="M">
2.
Förderung einer ökologisch nachhaltigen ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Aquakultur
<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">

max. 75 %

mind. 20 %

<8.2 type="N"input="M">
3.
Unterstützung der Durchführung der GFP
Bereitstellung und Verbesserung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erhebung und Verwaltung von Daten (Artikel 13 Absatz 3 des EMFF)<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">80 %<8.2 type="N"input="M">
Förderung von Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung von Vorschriften, Ausbau der institutionellen Kapazitäten, effiziente öffentliche Verwaltung, ohne dabei den Verwaltungsaufwand zu erhöhen (Artikel 76 Absatz 2 Buchstaben a bis d und f bis l) (Artikel 13 Absatz 2 des EMFF)<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">90 %<8.2 type="N"input="M">
Förderung von Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung von Vorschriften, Ausbau der institutionellen Kapazitäten, effiziente öffentliche Verwaltung, ohne dabei den Verwaltungsaufwand zu erhöhen (Artikel 76 Absatz 2 Buchstabe e) (Artikel 13 Absatz 2 des EMFF)<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">70 %<8.2 type="N"input="M">
4.
Steigerung von Beschäftigung und territorialem Zusammenhalt
<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">

max. 85 %

mind. 20 %

<8.2 type="N"input="M">
5.
Förderung von Vermarktung und Verarbeitung
Beihilfe für die Lagerhaltung (Artikel 67)<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">100 %000
Ausgleichszahlungen an Gebiete in äußerster Randlage (Artikel 70) (Artikel 13 Absatz 4 des EMFF)<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">100 %<8.2 type="N"input="M">
Mittelzuweisung für den Rest der Priorität Nr. 5 der Union<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">

max. 75 %

mind. 20 %

<8.2 type="N"input="M">
6.
Förderung der Umsetzung der integrierten Meerespolitik
<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">

max. 75 %

mind. 20 %

<8.2 type="N"input="M">
Technische Hilfe<8.2 type="N"input="M"><8.2 type="N"input="M">

max. 75 %

mind. 20 %

000
Insgesamt (wird automatisch berechnet)<8.2 type="N"input="G"<8.2 type="N"input="G"Entfällt<8.2 type="N"input="G"<8.2 type="N"input="G"<8.2 type="N"input="G"<8.2 type="N"input="G"Entfällt

8.3.
EMFF-Beteiligung an den thematischen Zielen der ESI-Fonds

Thematisches ZielEMFF-Beteiligung in Euro
3.
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, des Agrarsektors (für den ELER) und des Fischerei- und Aquakultursektors (für den EMFF)
<8.3 type="N" input="M">
4.
Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft
<8.3 type="N" input="M">
6.
Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz
<8.3 type="N" input="M">
8.
Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
<8.3 type="N" input="M">

9.
BEREICHSÜBERGREIFENDE GRUNDSÄTZE

9.1.
Beschreibung der Maßnahmen zur Berücksichtigung der Grundsätze gemäß den Artikeln 5(**), 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

9.1.1.
Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

<9.1.1 type="S" maxlength="5500" input="M">

9.1.2.
Nachhaltige Entwicklung

<9.1.2 type="S" maxlength="5500" input="M">

9.2.
Angabe des voraussichtlichen Gesamtbetrags der für die Klimaschutzziele vorgesehenen Unterstützung (gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 508/2014)

EMFF-Maßnahmen, die zu den Klimaschutzzielen beitragen [die entsprechenden EMFF-Maßnahmen, die der Mitgliedstaat in das Kapitel „Beschreibung der Strategie” des operationellen Programms aufgenommen hat]Koeffizient(***)Voraussichtlicher EMFF-Beitrag in Euro [ein Gesamtbetrag je Maßnahme]Anteil an der Gesamtzuweisung für das operationelle Programm (in %)
<9.2 type="S" input="G"><9.2 type="N" input="G">(***)<9.2 type="N" input="M"><9.2 type="N" input="G">

10.
BEWERTUNGSPLAN (GEMÄSS ARTIKEL 56 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013 UND ARTIKEL 18 ABSATZ 1 BUCHSTABE j DER VERORDNUNG (EU) Nr. 508/2014)

Ziele und Zweck des Bewertungsplans

<10 type="S" maxlength="3500" input="M">

Durch die SWOT-Analyse und die Ex-ante-Bewertung sollten die Bewertungserfordernisse für den Zeitraum ermittelt werden. Die Ziele und der Zweck sollten auf die Erfordernisse ausgerichtet sein, durch die gewährleistet wird, dass ausreichende und angemessene Bewertungstätigkeiten durchgeführt werden, vor allem im Hinblick auf die Bereitstellung der für die Programmführung, für die jährlichen Durchführungsberichte 2017 und 2019 und die Ex-post-Bewertung erforderlichen Informationen, und dass die für die Bewertung der EMFF-Programme benötigten Daten zur Verfügung stehen.

Verwaltung und Koordinierung

<10 type="S" maxlength="10500" input="M">

Kurze Beschreibung der Überwachungs- und Bewertungsmaßnahmen, dabei Angaben zur Koordinierung mit der Umsetzung des operationellen EMFF-Programms. Angabe der wichtigsten beteiligten Stellen und ihrer Zuständigkeiten. Informationen zur Verwaltung der Bewertung, einschließlich Organisationsstrukturen wie eine Bewertungsstelle und/oder eine Lenkungsgruppe, Qualitätskontrolle, Vereinfachung usw.

Bewertungsthemen und -tätigkeiten

<10 type="S" maxlength="7000" input="M">

Angaben zu den Bewertungsthemen und -tätigkeiten, einschließlich — aber nicht begrenzt auf — Erfüllung der EU-Anforderungen. Hier sollten die zur Bewertung des Beitrags jeder Priorität zu den Zielen erforderlichen Tätigkeiten, die Ermittlung des Werts der Ergebnisindikatoren und der Wirkungen, die Analyse der Nettoauswirkung, thematische Fragen, horizontale Fragen wie nachhaltige Entwicklung, Klimawandel sowie alle weiteren spezifischen Bewertungserfordernisse angeführt werden.

Daten- und Informationsstrategie

<10 type="S" maxlength="7000" input="M">

Kurze Beschreibung des Systems zur Aufzeichnung, Speicherung, Verwaltung, und Berichterstattung in Bezug auf statistische Informationen zur Durchführung des operationellen Programms sowie Bereitstellung von Überwachungsdaten für die Bewertung. Ermittlung von heranzuziehenden Datenquellen, Datenlücken, potenziellen institutionellen Problemen im Hinblick auf die Bereitstellung von Daten und Lösungsvorschläge. Dieser Abschnitt sollte zeigen, dass rechtzeitig angemessene Datenverwaltungssysteme zur Verfügung stehen.

Zeitplan

<10 type="S" maxlength="3500" input="M">

Darlegung der vorläufigen Planung von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Bewertungsergebnisse zum geforderten Zeitpunkt zur Verfügung stehen, insbesondere hinsichtlich der in der Dachverordnung vorgesehenen verpflichtenden Bewertungen, des für die erweiterten jährlichen Durchführungsberichte 2017 und 2019 benötigten Inputs und des Ex-post-Bewertungsberichts.

Besondere Anforderungen für die Bewertung von CLLD

<10 type="S" maxlength="7000" input="M">

Beschreibung der für die Bewertung auf Ebene der FLAG vorgesehenen Unterstützung, insbesondere der Nutzung von Selbstbewertungs-methoden, Leitfäden für FLAG, um die Gesamtergebnisse auf der Ebene des operationellen EMFF-Programms nachweisen zu können.

Kommunikation

<10 type="S" maxlength="7000" input="M">

Informationen zur Weitergabe von Bewertungsergebnissen an Interessenträger und Entscheidungsträger, Mechanismen für den Follow-up der Verwendung von Bewertungsergebnissen.

Ressourcen

<10 type="S" maxlength="7000" input="M">

Beschreibung der zur Durchführung des Plans benötigten und vorgesehenen Ressourcen, einschließlich Angabe von administrativer Leistungsfähigkeit, Daten, Finanzmitteln, IT-Bedarf. Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten zum Kapazitätsaufbau zur Gewährleistung, dass der Bewertungsplan vollständig durchgeführt werden kann.

11.
VORKEHRUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS (GEMÄSS ARTIKEL 18 ABSATZ 1 BUCHSTABE m DER VERORDNUNG (EU) Nr. 508/2014)

11.1.
Angabe der Behörden und zwischengeschalteten Stellen

Behörde/StelleName der Behörde/Stelle
Verwaltungsbehörde<11.1 type="S" maxlength="255" input="M">
Zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde (falls zutreffend)<11.1 type="S" maxlength="255" input="M">
Zertifizierungsbehörde (falls zutreffend)<11.1 type="S" maxlength="255" input="M">
Zwischengeschaltete Stelle der Zertifizierungsbehörde (falls zutreffend)<11.1 type="S" maxlength="255" input="M">
Prüfbehörde<11.1 type="S" maxlength="255" input="M">

11.2.
Beschreibung der Überwachungs- und Bewertungsverfahren

<11.2 type="S" maxlength="7000" input="M">

11.3.
Allgemeine Zusammensetzung des Überwachungsausschusses

<11.3 type="S" maxlength="7000" input="M">

11.4.
Zusammenfassung der durchzuführenden Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

<11.4 type="S" maxlength="3500" input="M">

12.
ANGABEN ZU DEN FÜR DIE ÜBERWACHUNGS-, INSPEKTIONS- UND DURCHSETZUNGSREGELUNG VERANTWORTLICHEN STELLEN (GEMÄSS ARTIKEL 18 ABSATZ 1 BUCHSTABE o DER VERORDNUNG (EU) Nr. 508/2014)

12.1.
Stellen, die die Überwachungs-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung umsetzen

Name der Behörde/Stelle

Stelle Nr. x

<12.1 type="N" input="G">

<12.1 type="S" maxlength="255" input="M">

Stelle Nr. y

<12.1 type="N" input="G">

<12.1 type="S" maxlength="255" input="M">

12.2.
Kurze Beschreibung der für die Überwachungs-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung in der Fischerei verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen

<12.2 type="S" maxlength="3500" input="M">

12.3.
Wichtigste verfügbare Ausrüstung, insbesondere die Zahl der Schiffe, Flugzeuge und Hubschrauber

<12.3 type="S" maxlength="3500" input="M">

12.4.
Liste der ausgewählten Maßnahmenarten

MaßnahmenartBeschreibung

Ausgewählte Maßnahmenart

<12.4 type="S" input="S">

<12.4 type="S" maxlength="2000" input="M">
<12.4 type="S" input="S"><12.4 type="S" maxlength="2000" input="M">

12.5.
Zusammenhang mit den von der Kommission festgelegten Prioritäten gemäß Artikel 20 Absatz 3 des EMFF

<12.5 type="S" maxlength="3500" input="M">

13.
DATENERHEBUNG (GEMÄSS ARTIKEL 18 ABSATZ 1 BUCHSTABE p DER VERORDNUNG (EU) Nr. 508/2014)

13.1.
Allgemeine Beschreibung der für den Zeitraum 2014–2020 vorgesehenen Aktivitäten zur Datenerhebung

<13.1 type="S" maxlength="7000" input="M">

13.2.
Beschreibung der Datenspeicherungsmethoden, der Datenverwaltung und der Datennutzung

<13.2 type="S" maxlength="7000" input="M">

13.3.
Beschreibung, wie ein effizientes Finanz- und Verwaltungsmanagement bei der Datenerhebung gewährleistet wird

<13.3 type="S" maxlength="7000" input="M">

14.
FINANZINSTRUMENTE (GEMÄSS TEIL ZWEI TITEL IV DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013)

14.1.
Beschreibung der geplanten Nutzung von Finanzinstrumenten

<14.1 type="S" maxlength="7000" input="M">

14.2.
Auswahl der EMFF-Maßnahmen, die mit Hilfe von Finanzinstrumenten umgesetzt werden sollen

EMFF-Maßnahme [Auswahl aus einer von der Kommission vorgegebenen Dropdownliste]
<14.2 type="S" input="S">

14.3.
Voraussichtlich über Finanzinstrumente bereitgestellte Beträge

EMFF-Gesamtbetrag 2014-2020 in Euro
<14.3 type="N" input="M">

Anlagen zum Programm

Liste der konsultierten Partner;

Ex-ante-Evaluierungsbericht mit Zusammenfassung;

Bericht über die strategische Umweltprüfung (SUP);

Zusammenfassende Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems (einschließlich einer Erklärung, wie die Einhaltung des Grundsatzes der Trennung der Funktionen und funktionelle Unabhängigkeit sichergestellt wurde);

Ausgleichsplan für Gebiete in äußerster Randlage;

Karten, die die Größe und Lage des Fischerei- und Aquakultursektors, die Lage der wichtigsten Fischereihäfen und Aquakulturanlagen sowie die Lage geschützter Gebiete (integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM), Meeresschutzgebiete, Natura 2000) zeigen.

Fußnote(n):

(1)

Legende für die Merkmale der Felder:

    Art (type): N = Zahl, D = Datum, S = Zeichenkette, C = Checkbox, P = Prozentsatz, B = Boole'scher Operator

    Eingabe (input): M = manuell, S = Auswahl, g = systemgeneriert

    „maxlength” = maximale Zeichenzahl einschließlich Leerzeichen

(*)

Gilt für Priorität Nr. 2 der Union.

(2)

Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22).

(3)

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(4)

Outputindikatoren werden durch die Wahl der Maßnahme definiert, aber die im Leistungsrahmen verwendete Untergruppe von Outputindikatoren muss begründet werden.

(5)

EMFF-Hauptzuweisung = gesamte Zuweisung der Union abzüglich der leistungsgebundene Reserve.

(6)

Der nationale Beitrag wird anteilsmäßig auf die Hauptzuweisung und auf die leistungsgebundene Reserve aufgeteilt.

(**)

Artikel 5 wird in Abschnitt 1 des operationellen Programms beschrieben ( „Erstellung des operationellen Programms und Einbindung von Partnern” )

(***)

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014 der Kommission können die Mitgliedstaaten bei einigen Maßnahmen den vorgeschlagenen Koeffizienten von 0 % auf 40 % ändern (ABl. L 69 vom 8.3.2014, S. 65).

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