Artikel 1 VO (EU) 2014/799
Muster für Durchführungsberichte
Das Muster für die jährlichen Durchführungsberichte und den Schlussbericht findet sich im Anhang.
Die Berichte werden der Kommission über das durch Artikel 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 802/2014(1) eingerichtete System für den elektronischen Datenaustausch übermittelt.
Fußnote(n):
- (1)
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 802/2014 der Kommission vom 24. Juli 2014 zur Festlegung des Musters für die jährlichen Durchführungsberichte und den Schlussbericht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (siehe Seite 22 dieses Amtsblatts).
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