Artikel 10 VO (EU) 2014/807
Tierschutz
Die gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für eine Förderung in Betracht kommenden Tierschutzverpflichtungen müssen verbesserte Standards in mindestens einem der folgenden Bereiche bieten:
- a)
- auf die natürlichen Bedürfnisse der Tiere abgestimmte Wasser- und Futterversorgung und Pflege;
- b)
- Haltungsbedingungen wie höheres Platzangebot, Bodenbeläge, Einstreu, natürliche Beleuchtung;
- c)
- Zugang zu Auslauf im Freien;
- d)
- Vermeidung von Verstümmelung und/oder Kastration der Tiere oder Verwendung von Betäubungsmitteln, schmerzstillenden Mitteln und entzündungshemmenden Arzneimitteln oder Immunokastration in den Fällen, in denen die Verstümmelung oder Kastration der Tiere erforderlich ist.
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