Artikel 3 VO (EU) 2014/807

Austausch- und Besuchsprogramme für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Die Mitgliedstaaten legen die Dauer und den Inhalt der Regelungen für den kurzzeitigen Austausch des land- und forstwirtschaftlichen Managements sowie den Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in ihren Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum fest. Solche Regelungen und Besuche stehen vor allem im Zeichen nachhaltiger land- und forstwirtschaftlicher Methoden und/oder Techniken, der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe, der Teilnahme von Betrieben an kurzen Versorgungsketten, der Entwicklung neuer Geschäftsmöglichkeiten und neuer Technologien sowie der Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder.

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