ANHANG VII VO (EU) 2014/808

Struktur und Inhalt der jährlichen Durchführungsberichte (gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)

1.
Wichtige Informationen über die Durchführung des Programms und seiner Prioritäten

a)
Finanzdaten

Finanzielle Daten zur Durchführung, denen die für jede Maßnahme und jeden Schwerpunktbereich angefallenen und in den Ausgabenerklärungen geltend gemachten Ausgaben zu entnehmen sind. Diese Daten beziehen sich auf den Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben sowie die von den Mitgliedstaaten im vorangegangenen Kalenderjahr vorgenommenen Wiedereinziehungen und Berichtigungen.

b)
Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte

Informationen über die Umsetzung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums, gemessen anhand gemeinsamer und spezifischer Indikatoren, einschließlich des Stands der Verwirklichung der für die einzelnen Schwerpunktbereiche festgesetzten Ziele, sowie Informationen über erzielte Ergebnisse (Output) im Vergleich zu den im Indikatorplan vorgesehenen Ergebnissen. Beginnend mit dem jährlichen Durchführungsbericht für 2017 erfolgt die Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele (Tabelle F). Zusätzliche Informationen über den Stand der Umsetzung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums werden in Form von Daten über finanzielle Verpflichtungen, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen und Schwerpunktbereichen, und die diesbezüglich erwarteten Fortschritte bei der Zielverwirklichung bereitgestellt. Tabellen:

Tabelle A: Mittelbindungen, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen und Schwerpunktbereichen, wobei diese Informationen für die zusätzlichen Mittel gemäß Artikel 58a der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 separat angegeben werden

Tabelle B: Realisierte Output-Indikatoren, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen und Schwerpunktbereichen

Tabelle C: Aufschlüsselung relevanter Ergebnisse (Outputs) und Maßnahmen, nach Art des Gebiets, Geschlecht und/oder Alter, nach Vorhaben für Vorhaben, die zur Integration von Drittstaatsangehörigen beitragen, nach Vorhaben und Art der Unterstützung für Vorhaben, die die Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Krise und Aufbaumaßnahmen unterstützen und nach Vorhaben und Art der Unterstützung für Maßnahmen, die die Abfederung der Auswirkungen der russischen Invasion der Ukraine und Aufbaumaßnahmen unterstützen

Tabelle D: Stand der Zielverwirklichung

Tabelle E: Begleitung von Übergangsmaßnahmen

Tabelle F: Realisierung der Leistungsrahmenindikatoren

2.
Der Stand der Umsetzung des Bewertungsplans ist wie folgt anzugeben:

a)
Beschreibung etwaiger im Jahresverlauf vorgenommener Änderungen des Bewertungsplans im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums, mit Begründung
b)
Beschreibung der im Jahresverlauf durchgeführten Bewertungstätigkeiten (bezogen auf Abschnitt 3 des Bewertungsplans) (*)
c)
Beschreibung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Verwaltung von Daten (bezogen auf Abschnitt 4 des Bewertungsplans) (*)
d)
Liste abgeschlossener Bewertungen, mit Angabe der Internetwebsite, auf der sie veröffentlicht wurden
e)
Zusammenfassung abgeschlossener Bewertungen, mit Schwerpunkt Bewertungsergebnisse
f)
Beschreibung der Kommunikationstätigkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) (*)
g)
Beschreibung der Folgemaßnahmen zu Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) (*)
(*)
Verweis auf den Bewertungsplan, mit Angabe etwaiger Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Plans sowie vorgeschlagener oder bereits angenommener Lösungen.

3.
Probleme, die die Programmleistung betreffen, und Abhilfemaßnahmen

Beschreibung der von der Verwaltungsbehörde und dem Begleitausschuss unternommenen Schritte zur Sicherung der Qualität und Wirksamkeit der Programmdurchführung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der bei der Programmverwaltung aufgetretenen Probleme und etwaiger Abhilfemaßnahmen, insbesondere infolge von Kommentaren der Kommission.

4.
Maßnahmen zur Umsetzung der technischen Hilfe und zur Erfüllung der Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit (PR)

a)
Wird bei der Errichtung und dem Betrieb eines nationalen Netzwerks für den ländlichen Raum technische Hilfe gewährt, werden in dem Bericht die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen und der Stand der Errichtung des Netzwerks und der Umsetzung seines Aktionsplans beschrieben;
b)
Schritte zur Gewährleistung der Veröffentlichung des Programms (Artikel 13 dieser Verordnung).

5.
Maßnahmen zur Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten (2017 und 2016, soweit relevant)

Beschreibung der Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach Prioritäten/Schwerpunktbereichen/Maßnahmen, die getroffen wurden, um die geltenden prioritätsbezogenen und allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten zu erfüllen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums entweder nicht erfüllt oder nur teilweise erfüllt waren. Dabei wird auf die Kriterien verwiesen, die nicht oder nur teilweise erfüllt waren, sowie auf etwaige Strategien, Rechtsakte oder andere relevante Dokumente, einschließlich Verweisen auf die entsprechenden Abschnitte und Artikel, und auf die für die Erfüllung der Kriterien verantwortlichen Stellen. Die Mitgliedstaaten können diese Beschreibung erforderlichenfalls durch Erläuterungen oder zusätzliche Informationen ergänzen.

6.
Beschreibung der Umsetzung von Teilprogrammen

Die jährlichen Durchführungsberichte für 2017 und 2019 beinhalten außerdem die Informationen über die Umsetzung des Teilprogramms (gemessen anhand gemeinsamer und spezifischer Indikatoren, einschließlich Informationen über den Stand der Verwirklichung der im Indikatorplan festgesetzten Ziele) sowie Informationen über erzielte Ergebnisse (Outputs) und getätigte Ausgaben im Vergleich zu den im Teilprogramm vorgesehenen Ergebnissen und Ausgaben.

7.
Prüfung der Informationen und des Stands der Verwirklichung der Programmziele

Die jährlichen Durchführungsberichte für 2017 und 2019 enthalten außerdem folgende, sich aus Bewertungstätigkeiten ergebende Informationen: Berichterstattung und Quantifizierung der Programmerfolge, insbesondere durch Prüfung der komplementären Ergebnisindikatoren sowie einschlägiger Bewertungsfragen. Die jährlichen Durchführungsberichte für 2019 enthalten zudem folgende, sich aus Bewertungstätigkeiten ergebende Informationen: Berichterstattung über den Stand der Verwirklichung der Ziele des Programms und seines Beitrags zur Umsetzung der EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, unter anderem durch Prüfung des Nettobeitrags des Programms zu Änderungen der GAP-Wirkungsindikatorwerte sowie einschlägiger Bewertungsfragen.

8.
Durchführung von Maßnahmen zur Berücksichtigung der Grundsätze aus den Artikeln 6, 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Die jährlichen Durchführungsberichte für 2017 und 2019 enthalten außerdem folgende Informationen:

a)
Förderung der Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie Nichtdiskriminierung (Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Prüfung von Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Gleichstellung von Mann und Frau und der Gleichstellungsaspekt während der gesamten Vorbereitungs- und Umsetzungsphase der Programme, auch in Bezug auf Begleitung, Berichterstattung und Bewertung, berücksichtigt und gefördert werden.

b)
Nachhaltige Entwicklung (Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Prüfung von Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Ziele und Umsetzung der ELER-Programme mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des EU-Ziels der Erhaltung, des Schutzes und der Verbesserung der Umwelt gemäß Artikel 11 und Artikel 91 Absatz 1 des Vertrags, auch unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips, vereinbar sind. Darüber hinaus sind Informationen über die Förderung von Klimaschutzzielen (Klimawandelerfassung) vorzulegen.

c)
Die Rolle der Partner gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 bei der Durchführung des Programms

Prüfung von Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Partner gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 an der Vorbereitung der Fortschrittsberichte und während der gesamten Durchführung der Programme mitwirken, auch durch Teilnahme an den Begleitausschüssen für Programme gemäß Artikel 48 der genannten Verordnung, und an den Tätigkeiten der Nationalen Netzwerke für den ländlichen Raum.

9.
Fortschritte bei der Sicherstellung eines integrierten Konzepts

Die jährlichen Durchführungsberichte für 2019 enthalten außerdem folgende Informationen: Beschreibung der Fortschritte bei der Sicherstellung eines integrierten Konzepts für den Einsatz des ELER und anderer EU-Finanzinstrumente zur Unterstützung der räumlichen Entwicklung des ländlichen Raums, auch durch lokale Entwicklungsstrategien.

10.
Bericht über den Einsatz der Finanzinstrumente (Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Die jährlichen Durchführungsberichte enthalten ferner als Anhang: Einen spezifischen Bericht über Vorhaben, bei denen Finanzinstrumente zum Einsatz kommen. Der Inhalt dieses Berichts ist in Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vorgegeben; der Bericht wird unter Verwendung der Vorlage für ESI-Fonds übermittelt.

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