ANHANG VI VO (EU) 2014/808
Die wichtigsten Bestandteile der technischen Unterlagen für das Begleitungs- und Bewertungssystem
Eines der Schlüsselelemente des Systems für die Begleitung und Bewertung der Entwicklung des ländlichen Raums ist die technische Hilfe, die den Mitgliedstaaten, den Bewertern und anderen an der Bewertung beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellt wird, um Bewertungskapazitäten aufzubauen und die Qualität und die Kohärenz der Bewertungstätigkeiten zu verbessern. Die Kommission erstellt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten technische Unterlagen zu den folgenden Themen:- 1.
- Datenblatt für jeden gemeinsamen Indikator mit einer Definition des Indikators, der Verbindung zur Interventionslogik und Angaben zur Maßeinheit, der verwendeten Methode zur Ermittlung der Werte, zu den erforderlichen Daten und Datenquellen sowie Informationen über die Datenerhebung einschließlich der zuständigen Einrichtung und der Häufigkeit der Datenerhebungen sowie den Berichtspflichten.
- 2.
- Methodische Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Bewerter bei der Erfüllung der Anforderungen des Begleitungs- und Bewertungssystems, in denen dessen verschiedene Bestandteile einschließlich Bewertungsmethoden und -konzepte beschrieben sind, und zur Unterstützung in bestimmten Fragen, beispielsweise bei der Bewertung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung.
- 3.
- Leitlinien für die Ex-ante-Bewertung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums, in denen der Zweck der Ex-ante-Bewertung, ihr Ablauf und die Rollen der beteiligten Akteure beschrieben sowie ihr Umfang angegeben wird und mit denen methodische Unterstützung in Bezug auf geeignete Konzepte und Methoden gegeben und ein Instrumentarium mit Mustern zur Verfügung gestellt wird.
- 4.
- Leitlinien für die Vorbereitung von Bewertungsplänen, die den Zweck und den Nutzen eines Bewertungsplans erläutern, die Elemente aufführen, die dieser enthalten muss, und Empfehlungen für geeignete Verfahren zur Erstellung des Bewertungsplans geben. Ebenfalls enthalten sind Erwägungen in Bezug auf Organisation und Umsetzung sowie Muster für einzelne Aspekte der Bewertung.
- 5.
- Leitlinien für die Verwendung und Festlegung von insbesondere die regionalen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums betreffenden Ersatzindikatoren; in diesen Leitlinien sind der Zweck und die Merkmale der Ersatzindikatoren beschrieben und Daten und Methoden angegeben, die genutzt werden könnten, wenn indirekte Werte erforderlich sind.
- 6.
- Leitlinien zum Indikatorplan, in denen die aufzunehmenden Elemente, die anzuwendenden Regeln und Mustertabellen enthalten sind.
- 7.
- Leitlinien für die Begleitung, in denen die in die jährlichen Durchführungsberichte aufzunehmenden Elemente, die anzuwendenden Regeln und Mustertabellen enthalten sind.
- 8.
- Leitlinien für die Bestimmung der Werte für die ergänzenden Ergebnisindikatoren; in diesen Leitlinien werden die Ermittlung der jeweiligen Projektpopulation, die Stichprobenstrategie sowie geeignete Methoden, Datenquellen und Beurteilungsverfahren erläutert.
- 9.
- Leitlinien für die Beurteilung der Auswirkungen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums, in denen der Zweck und die Verwendung der Wirkungsindikatoren, Verknüpfungen zwischen dem Politikbereich „Entwicklung des ländlichen Raums” und anderen Politikbereichen und Faktoren mit Auswirkungen auf die Werte der Wirkungsindikatoren sowie die zur Schätzung der Nettoauswirkungen der Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgeschlagenen Methoden dargelegt werden.
- 10.
- Leitlinien für die Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen für die Entwicklung des ländlichen Raums, in denen die Verbindungen zur Interventionslogik und den gemeinsamen Indikatoren angegeben sowie zusätzliche Daten, Beurteilungskriterien und eine Reihe möglicher Konzepte vorgeschlagen werden, die zur Beantwortung der Fragen genutzt werden könnten.
- 11.
- Leitlinien für die Ex-post-Bewertung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020, in denen der Zweck, der Ablauf und der Umfang dieser Bewertung erläutert, methodische Unterstützung geleistet, bewährte Verfahren genannt und Muster für die einzelnen Aspekte der Bewertung zur Verfügung gestellt werden.
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