ANHANG V VO (EU) 2014/808
Gemeinsame Bewertungsfragen für die Entwicklung des ländlichen Raums
Auf die Schwerpunktbereiche bezogene Bewertungsfragen
Die Fragen werden in den erweiterten jährlichen Durchführungsberichten für 2017 und 2019 sowie im Ex-post-Bewertungsbericht für jeden in den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums enthaltenen Schwerpunktbereich beantwortet.- 1.
- Schwerpunktbereich 1A: In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Innovation, die Zusammenarbeit und den Aufbau der Wissensbasis in ländlichen Gebieten gefördert?
- 2.
- Schwerpunktbereich 1B: In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem mit Blick auf ein besseres Umweltmanagement und eine bessere Umweltleistung, gestärkt?
- 3.
- Schwerpunktbereich 1C: In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums das lebenslange Lernen und die berufliche Bildung in der Land- und Forstwirtschaft gefördert?
- 4.
- Schwerpunktbereich 2A: In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums dazu beigetragen, Wirtschaftsleistung, Betriebsumstrukturierung und -modernisierung der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere durch Erhöhung der Marktbeteiligung und der landwirtschaftlichen Diversifizierung zu verbessern?
- 5.
- Schwerpunktbereich 2B: In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums der Zugang angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere der Generationswechsel gefördert?
- 6.
- Schwerpunktbereich 3A: In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums dazu beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände zu steigern?
- 7.
- Schwerpunktbereich 3B: In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Risikovorsorge und das Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben unterstützt?
- 8.
- Schwerpunktbereich 4A: In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften unterstützt?
- 9.
- Schwerpunktbereich 4B: In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln, unterstützt?
- 10.
- Schwerpunktbereich 4C: In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Verhinderung der Bodenerosion und die Verbesserung der Bodenbewirtschaftung unterstützt?
- 11.
- Schwerpunktbereich 5A: In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft beigetragen?
- 12.
- Schwerpunktbereich 5B: In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung beigetragen?
- 13.
- Schwerpunktbereich 5C: In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Versorgung mit und stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für die Biowirtschaft beigetragen?
- 14.
- Schwerpunktbereich 5D: In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen beigetragen?
- 15.
- Schwerpunktbereich 5E: In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft gefördert?
- 16.
- Schwerpunktbereich 6A: In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt?
- 17.
- Schwerpunktbereich 6B: In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten gefördert?
- 18.
- Schwerpunktbereich 6C: In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums der Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihr Einsatz und ihre Qualität in ländlichen Gebieten gefördert?
Fragen im Zusammenhang mit anderen Aspekten der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums
Die folgenden Fragen werden in den erweiterten jährlichen Durchführungsberichten für 2017 und 2019 sowie im Ex-post-Bewertungsbericht beantwortet.- 19.
- In welchem Umfang haben die Synergien zwischen den Prioritäten und den Schwerpunktbereichen die Wirksamkeit des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums verbessert?
- 20.
- In welchem Umfang hat die technische Hilfe zur Erreichung der in Artikel 59 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 festgelegten Ziele beigetragen?
- 21.
- In welchem Umfang hat das nationale Netzwerk für den ländlichen Raum zur Erreichung der in Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 festgelegten Ziele beigetragen?
Bewertungsfragen im Zusammenhang mit den Zielsetzungen auf EU-Ebene
Die folgenden Fragen werden in dem erweiterten jährlichen Durchführungsberichten für 2019 sowie im Ex-post-Bewertungsbericht beantwortet.- 22.
- In welchem Umfang hat das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Erreichung des Kernziels der Strategie Europa 2020, die Beschäftigungsquote der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren auf mindestens 75 % zu steigern, beigetragen?
- 23.
- In welchem Umfang hat das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Erreichung des Kernziels der Strategie Europa 2020, 3 % des BIP der EU in Forschung, Entwicklung und Innovation zu investieren, beigetragen?
- 24.
- In welchem Umfang hat das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beigetragen sowie zur Erreichung Kernziels der Strategie Europa 2020, die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 20 % (30 % unter den richtigen Voraussetzungen) zu verringern, den Anteil erneuerbarer Energien am Energieendverbrauch auf 20 % zu erhöhen und die Energieeffizienz um 20 % zu verbessern?
- 25.
- In welchem Umfang hat das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Erreichung des Kernziels der Strategie Europa 2020, die Zahl der unterhalb der nationalen Armutsgrenzen lebenden Europäer zu verringern, beigetragen?
- 26.
- In welchem Umfang hat das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Verbesserung der Umwelt und zur Erreichung des Ziels der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beigetragen, den Verlust an biologischer Vielfalt und die Degradation der Ökosysteme zum Stillstand zu bringen und biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen wiederherzustellen?
- 27.
- In welchem Umfang hat das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums zum Ziel der GAP beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu fördern?
- 28.
- In welchem Umfang hat das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums zum Ziel der GAP beigetragen, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen zu gewährleisten?
- 29.
- In welchem Umfang hat das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums zum Ziel der GAP beigetragen, eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen, zu erreichen?
- 30.
- In welchem Umfang hat das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Förderung von Innovationen beigetragen?
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