ANHANG IV VO (EU) 2014/808

Gemeinsamer Satz von Kontext-, Ergebnis- und Outputindikatoren gemäß Artikel 14 Absatz 2

1.
Kontextindikatoren

C1.
Bevölkerung
C2.
Altersstruktur
C3.
Gebiet
C4.
Bevölkerungsdichte
C5.
Erwerbsquote(*)
C6.
Quote der Selbständigen
C7.
Erwerbslosenquote
C8.
Pro-Kopf-BIP(*)
C9.
Armutsquote(*)
C10.
Wirtschaftsstruktur
C11.
Beschäftigungsstruktur
C12.
Arbeitsproduktivität aufgeschlüsselt nach Wirtschaftssektor
C13.
Beschäftigung aufgeschlüsselt nach Wirtschaftssektor
C14.
Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft
C15.
Arbeitsproduktivität in der Forstwirtschaft
C16.
Arbeitsproduktivität in der Lebensmittelindustrie
C17.
Landwirtschaftliche Betriebe
C18.
Landwirtschaftliche Nutzfläche
C19.
Landwirtschaftliche Fläche im Rahmen des ökologischen/biologischen Landbaus
C20.
Bewässertes Land
C21.
Großvieheinheiten
C22.
Landwirtschaftliche Arbeitskräfte
C23.
Altersstruktur der landwirtschaftlichen Führungskräfte
C24.
Landwirtschaftliche Ausbildung der landwirtschaftlichen Führungskräfte
C25.
Faktoreinkommen in der Landwirtschaft(*)
C26.
Landwirtschaftlicher Unternehmensgewinn(*)
C27.
Faktorproduktivität in der Landwirtschaft insgesamt(*)
C28.
Bruttoanlageinvestitionen in der Landwirtschaft
C29.
Wälder und sonstige bewaldete Flächen
C30.
Tourismusinfrastruktur
C31.
Bodenbedeckung
C32.
Gebiete, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind
C33.
Bewirtschaftungsintensität
C34.
Natura-2000-Gebiete
C35.
Feldvogelindex(*)
C36.
Erhaltungszustand landwirtschaftlicher Habitate (Grasland)
C37.
Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert(*)
C38.
Geschützte Wälder
C39.
Wasserentnahme in der Landwirtschaft(*)
C40.
Wasserqualität(*)
C41.
Gehalt des Bodens an organischer Substanz in Ackerland(*)
C42.
Wasserbedingte Bodenerosion(*)
C43.
Erzeugung erneuerbarer Energien aus Land- und Forstwirtschaft
C44.
Energienutzung in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Lebensmittelindustrie
C45.
Emissionen aus der Landwirtschaft(*)

2.
Ergebnisindikatoren

R1:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei Investitionen in die Umstrukturierung oder Modernisierung unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2A)
R2:
Veränderungen in der landwirtschaftlichen Erzeugung bei unterstützten Betrieben/landwirtschaftlichen Arbeitseinheiten (Schwerpunktbereich 2A)(**)
R3:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe mit Geschäftsentwicklungsplänen/Investitionen für Junglandwirte, die im Rahmen eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2B)
R4:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die Unterstützung für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten und kurzen Versorgungswegen sowie Erzeugergemeinschaften/-organisationen erhalten (Schwerpunktbereich 3A)
R5:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die an Risikomanagementprogrammen teilnehmen (Schwerpunktbereich 3B)
R6:
Prozentsatz des Waldes oder der bewaldeten Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt gelten (Schwerpunktbereich 4A)
R7:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften gelten (Schwerpunktbereich 4A)
R7:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B)
R9:
Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B)
R10:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C)
R11:
Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C)
R12:
Prozentsatz der bewässerten Fläche, auf der eine Umstellung auf wirksamere Bewässerungssysteme erfolgt (Schwerpunktbereich 5A)
R13:
Effizientere Wassernutzung in der Landwirtschaft in Projekten, die im Rahmen eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden (Schwerpunktbereich 5A)(**)
R14:
Effizientere Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung in Projekten, die im Rahmen eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden (Schwerpunktbereich 5 B)(**)
R15:
Erneuerbare Energie, die im Rahmen unterstützter Projekte gewonnen wurde (Schwerpunktbereich 5C)(**)
R16:
Prozentsatz der GVE (Großvieheinheiten) die von den Investitionen in die Großviehhaltung zwecks Reduzierung der Treibhausgas- und/oder. Ammoniakemissionen betroffen sind (Schwerpunktbereich 5D)
R17:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Reduzierung der Treibhausgas- und/oder Ammoniakemissionen gelten (Schwerpunktbereich 5D)
R18:
Verringerte Methan- und Distickstoffoxidemissionen (Schwerpunktbereich 5D)(**)
R19:
Verringerte Ammoniakemissionen (Schwerpunktbereich 5D)(**)
R20:
Prozentsatz der land- und forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zwecks Beitrags zur Kohlenstoffbindung oder -speicherung gelten (Schwerpunktbereich 5E)
R21:
In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Schwerpunktbereich 6A)
R22:
Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, für die lokale Entwicklungsstrategien gelten (Schwerpunktbereich 6B)
R23:
Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitieren (Schwerpunktbereich 6B)
R24:
In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Leader) (Schwerpunktbereich 6B)
R25:
Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen (Informations- und Kommunikationstechnologien — IKT) profitieren (Schwerpunktbereich 6C)
Die Indikatoren in Kursivschrift sind auch Zielindikatoren und werden als solche unter Punkt 4 aufgeführt.

3.
Outputindikatoren für die Entwicklung des ländlichen Raums

NummerOutputindikatorenMaßnahmencodes (Artikel der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 oder (EU) Nr. 1303/2013
O.1Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben(***)Alle Maßnahmen
O.2Gesamtinvestitionen4 (Artikel 17), 5 (Artikel 18), 6.4 (Artikel 19), 7.2 bis 7.8 (Artikel 20), 8.5 und 8.6 (Artikel 21) (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.3Anzahl der geförderten Maßnahmen/Vorhaben1 (Artikel 14), 2 (Artikel 15), 4 (Artikel 17), 7 (Artikel 20), 8.5 und 8.6 (Artikel 21), 9 (Artikel 27), 17.2 und 17.3 (Artikel 36) (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.4Zahl der unterstützen Betriebe/Begünstigten3 (Artikel 16), 4.1 (Artikel 17), 5 (Artikel 18), 6 (Artikel 19), 8.1 bis 8.4 (Artikel 21), 11 (Artikel 29), 12 (Artikel 30), 13 (Artikel 31), 14 (Artikel 33), 17.1 (Artikel 36), 21 (Artikel 39b), 22 (Artikel 39c) (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.5Gesamtfläche (ha)4 (Artikel 17), 8.1 bis 8.5 (Artikel 21), 10 (Artikel 28), 11 (Artikel 29), 12 (Artikel 30), 13 (Artikel 31), 15 (Artikel 34) (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.6Geförderte tatsächliche Fläche (ha)10 (Artikel 28) (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.7Anzahl der unterstützten Verträge10 (Artikel 28), 15 (Artikel 34) (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.8Zahl der unterstützten Großvieheinheiten (GVE)14 (Artikel 33), 4 (Artikel 17) (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.9Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die an unterstützten Programmen teilnehmen9 (Artikel 27), 16.4 (Artikel 35), 17.2 und 17.3 (Artikel 36) (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.10Zahl der Landwirte, die Auszahlungen erhalten17.2 und 17.3 (Artikel 36) (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.11Zahl der Schulungstage1 (Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.12Anzahl der Teilnehmer an Schulungsmaßnahmen1 (Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.13Zahl der Begünstigten, die beraten wurden2 (Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.14Zahl der geschulten Berater2 (Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.15Personen, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitieren (IT usw.)7 (Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.16Zahl der unterstützten EIP-Gruppen, Zahl der unterstützten EIP-Vorhaben sowie Zahl und Art der Partner in den EIP-Gruppen16 (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.17Zahl der unterstützten Kooperationsvorhaben (ausgenommen EIP)16 (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.18Von einer lokalen Aktionsgruppe abgedeckte Personen19 (Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
O.19Zahl der ausgewählten lokalen Aktionsgruppen19 (Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
O.20Zahl der unterstützten LEADER-Projekte19 Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
O.21Zahl der unterstützten Kooperationsprojekte19 Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
O.22Art und Anzahl der Projektträger19 Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
O.23Individuelle Kennnummer der an einem Kooperationsprojekt beteiligten lokalen Aktionsgruppen19 Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
O.24Zahl der thematischen und analytischen Austauschmöglichkeiten, die mit Unterstützung des nationalen Netzwerks für den ländlichen Raum geschaffen wurdenVernetzung (Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.25Zahl der Kommunikationstools des nationalen Netzwerks für den ländlichen RaumVernetzung (Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
O.26Zahl der Maßnahmen des Europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums, an dem das nationale Netzwerk teilgenommen hatVernetzung (Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)

4.
Zielindikatoren

T1:
Prozentsatz der Ausgaben für Maßnahmen der Artikel 14, 15 und 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Bezug auf den Gesamtbetrag der Ausgaben für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (Schwerpunktbereich 1A)
T2:
Gesamtzahl der Kooperationsvorhaben, die im Rahmen der Maßnahme „Zusammenarbeit” unterstützt werden (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) (Gruppen, Netzwerke/Cluster, Pilotprojekte...) (Schwerpunktbereich 1B)
T3:
Gesamtzahl der Schulungsteilnehmer im Rahmen von unter Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 fallenden Maßnahmen (Schwerpunktbereich 1C)
T4:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei Investitionen in die Umstrukturierung oder Modernisierung unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2A)
T5:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe mit Geschäftsentwicklungsplänen/Investitionen für Junglandwirte, die im Rahmen eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2B)
T6:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten und kurzen Versorgungswegen sowie Erzeugergemeinschaften/-organisationen unterstützt werden (Schwerpunktbereich 3A)
T7:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die an Risikomanagementprogrammen teilnehmen (Schwerpunktbereich 3B)
T8:
Prozentsatz des Waldes oder der bewaldeten Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt gelten (Schwerpunktbereich 4A)
T9:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften gelten (Schwerpunktbereich 4A)
T10:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B)
T11:
Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B)
T12:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C)
T13:
Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C)
T14:
Prozentsatz der bewässerten Fläche, auf der eine Umstellung auf wirksamere Bewässerungssysteme erfolgt (Schwerpunktbereich 5A)
T15:
Gesamtinvestitionen in Energieeffizienz (Schwerpunktbereich 5B)
T16:
Gesamtinvestitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen (Schwerpunktbereich 5C)
T17:
Prozentsatz der GVE, die von den Investitionen in die Großviehhaltung zwecks Reduzierung der Treibhausgas- und/oder Ammoniakemissionen betroffen sind (Schwerpunktbereich 5D)
T18:
Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Reduzierung der Treibhausgas- und/oder Ammoniakemissionen gelten (Schwerpunktbereich 5D)
T19:
Prozentsatz der land- und forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zwecks Beitrags zur Kohlenstoffbindung und -speicherung gelten (Schwerpunktbereich 5E)
T20:
In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Schwerpunktbereich 6A)
T21:
Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, für die lokale Entwicklungsstrategien gelten (Schwerpunktbereich 6B)
T22:
Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitieren (Schwerpunktbereich 6B)
T23:
In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Leader) (Schwerpunktbereich 6B)
T24:
Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen (IKT) profitieren (Schwerpunktbereich 6C)

5.
Vorgeschlagene Indikatoren für den Leistungsrahmen

IndikatorenZugehöriger Outputindikator
Priorität 2 (P2):Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben P2 (EUR)O.1
Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei Investitionen in die Umstrukturierung oder Modernisierung unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2A) + Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe mit Geschäftsentwicklungsplänen/Investitionen für Junglandwirte, die im Rahmen von Progammen zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2B)O.4

Priorität 3:

(P3)

Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben P3 (EUR)O.1
Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die Unterstützung für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten/kurzen Versorgungswegen sowie Erzeugergemeinschaften erhalten (Schwerpunktbereich 3A)O.4, O.9
Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die an Risikomanagementprogrammen teilnehmen (Schwerpunktbereich 3B)O.4, O.9

Priorität 4:

(P4)

Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben P4 (EUR)O.1
Landwirtschaftliche Fläche mit Bewirtschaftungsverträgen, die zur biologischen Vielfalt beitragen (Schwerpunktbereich 4A) + zur Verbesserung der Wasserwirtschaft (Schwerpunktbereich 4B) + zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung/Verhinderung von Bodenerosion (Schwerpunktbereich 4C)O.5

Priorität 5:

(P5)

Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben P5 (EUR)O.1
Zahl der Investitionsvorhaben in den Bereichen Energieeinsparung und Energieeffizienz (Schwerpunktbereich 5B) + im Bereich der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen (Schwerpunktbereich 5C)O.3
Land- und forstwirtschaftliche Fläche im Rahmen der Bewirtschaftung zur Förderung der Kohlenstoffspeicherung/-bindung (Schwerpunktbereich 5E) + landwirtschaftlichen Fläche, für die Bewirtschaftungsverträge zur Reduzierung der Treibhausgas- bzw. Ammoniakemissionen gelten (Schwerpunktbereich 5D) + bewässerten Fläche, auf der eine Umstellung auf wirksamere Bewässerungsysteme erfolgt (Schwerpunktbereich 5A)O.5

Priorität 6:

(P6)

Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben P6 (EUR)O.1
Anzahl der geförderten Vorhaben zur Verbesserung der Basisdienstleistungen und Infrastrukturen in ländlichen Gebieten (Schwerpunktbereiche 6B und 6C)O.3
Von einer lokalen Aktionsgruppe erfasste Bevölkerung (Schwerpunktbereich 6B)O.18

Fußnote(n):

(*)

Kontextindikatoren, in denen Wirkungsindikatoren der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) berücksichtigt sind.

(**)

Ergänzende Ergebnisindikatoren.

(***)

Dieser Indikator entspricht dem Indikator für den Leistungsrahmen nach Artikel 5 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014 der Kommission vom 7. März 2014 zur Festlegung von Vorschriften für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds im Hinblick auf eine Methodik für die Anpassung an den Klimawandel, die Festlegung von Etappenzielen und Vorgaben im Leistungsrahmen und die Nomenklatur der Interventionskategorien für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ABl. L 69 vom 8.3.2014, S. 65).

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