Artikel 4 VO (EU) 2014/822

Feld 4 der von den zuständigen kambodschanischen Behörden gemäß dieser Verordnung ausgestellten Ursprungszeugnisse nach Formblatt A enthält die folgenden Vermerke:

„Derogation — Commission Implementing Regulation (EU) No 822/2014”

Die zuständigen kambodschanischen Behörden übermitteln der Kommission bis Ende des Monats, der auf jedes Kalenderquartal folgt, eine vierteljährliche Aufstellung der Warenmengen, für die im Rahmen der vorliegenden Verordnung Ursprungszeugnisse nach Formblatt A ausgestellt wurden, mit Angabe der laufenden Nummern dieser Ursprungszeugnisse.

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