ANHANG VO (EU) 2014/875
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Eine Ware (sogenannte LED-Kachel) in einem Gehäuse aus Aluminium, mit Abmessungen von etwa 40 × 40 × 7 cm mit folgenden Bestandteilen:
Die Ware ist zur Verwendung in modularen LED-Videowänden aufgemacht. Sie enthält keinen Video-Prozessor. Die LED-Kachel kann auch in Verbindung mit anderen Kacheln keine Videobilder aus einer Videoquelle direkt wiedergeben. Sie kann nur Signale wiedergeben, die von einem speziell dafür vorgesehenen Video-Prozessor (einen sogenannten Digitalisierer) ausgehen, der die Signale verarbeitet und auf alle Kacheln in einer LED-Videowand verteilt. Wenn die Kachel an den Video-Prozessor angeschlossen ist, kann sie Bilder in einer Vielzahl von Farben (281 Billionen) wiedergeben. Siehe Abbildungen(*). |
85299092 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Abschnitt XVI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8529, 852990 und 85299092. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale, wie des Vorhandenseins von Befestigungsteilen, Anschlüssen sowie der Fähigkeit zur Anzeige von Bildern in einer Vielzahl von Farben, ist die LED-Kachel dazu bestimmt, in einer Videowand der Unterposition 852859 mit anderen LED-Kacheln verbunden und an einen speziell dafür vorgesehenen externen Video-Prozessor angeschlossen zu werden. Das ursprüngliche Videosignal wird verarbeitet und vom Video-Prozessor zur LED-Videowand übertragen. Der Video-Prozessor verteilt das Videosignal auf alle Kacheln. Fehlt eine Kachel oder ist defekt, kann das Videosignal nicht vollständig von der Videowand wiedergegeben werden. Daher wird jede einzelne Kachel als ein wesentlicher Bestandteil für den Betrieb der gesamten LED-Videowand betrachtet. Eine Einreihung gemäß Anmerkung 2 a zu Abschnitt XVI ist ausgeschlossen, da die LED-Kachel, auch in Verbindung mit anderen Kacheln, nur zusammen mit dem Video-Prozessor funktionsfähig ist. Folglich ist eine Einreihung in die Position 8528 als Monitor oder in die Position 8531 als Sichtsignalgerät ausgeschlossen. Die Ware ist daher in den KN-Code 85299092 als andere Teile für Geräte der Position 8528 einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildungen dienen nur zur Information.
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