Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/875

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 8. August 2014

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Martine Reicherts

Mitglied der Kommission

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