Artikel 15 VO (EU) 2014/884

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 1152/2009 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang IV zu lesen.

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