Artikel 14 VO (EU) 2014/884

Kosten

Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den amtlichen Kontrollen, einschließlich Probenahme, Analyse, Lagerung und Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Vorschriften, trägt der Futtermittel- bzw. Lebensmittelunternehmer.

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