Artikel 13 VO (EU) 2014/885
Kosten
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den amtlichen Kontrollen, einschließlich Probenahmen, Analysen, Lagerung und sämtlicher Maßnahmen wegen Nichteinhaltung der Vorschriften, tragen die Lebensmittelunternehmer.
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