Artikel 1 VO (EU) 2014/887
Die Mitgliedstaaten übermitteln die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1337/2011 genannten statistischen Daten über Rebflächen nach den SDMX-Datenstrukturdefinitionen. Sie übermitteln die Daten an die Europäische Kommission (Eurostat) entweder über das zentrale Dateneingangsportal oder stellen die Daten zur Verfügung, so dass die Europäische Kommission (Eurostat) die Daten über das zentrale Dateneingangsportal abrufen kann.
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