Präambel VO (EU) 2014/887

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1337/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zu europäischen Statistiken über Dauerkulturen(1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Verordnung (EU) Nr. 1337/2011 bildet den Rahmen für die Erstellung vergleichbarer europäischer Statistiken über Dauerkulturen.
(2)
Die Datenstruktur für die Übermittlung statistischer Daten über Rebflächen und das Standardaustauschformat sollten vorgegeben werden.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 347 vom 30.12.2011, S. 7.

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