Präambel VO (EU) 2014/887
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1337/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zu europäischen Statistiken über Dauerkulturen(1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die Verordnung (EU) Nr. 1337/2011 bildet den Rahmen für die Erstellung vergleichbarer europäischer Statistiken über Dauerkulturen.
- (2)
- Die Datenstruktur für die Übermittlung statistischer Daten über Rebflächen und das Standardaustauschformat sollten vorgegeben werden.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 347 vom 30.12.2011, S. 7.
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