Artikel 40 VO (EU) 2014/897

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Bei jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen übermittelt die Verwaltungsbehörde den Antragstellern Unterlagen, in denen die Bedingungen für die Teilnahme an der Aufforderung sowie für die Auswahl und die Durchführung des Projekts festgelegt sind. Darüber hinaus enthalten die Unterlagen die besonderen Anforderungen hinsichtlich der im Rahmen des Projekts zu erbringenden Leistungen, den Finanzierungsplan und die Ausführungsfrist.

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