Artikel 11 VO (EU) 2014/901
Liste der Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann
Die gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 zu erstellende Liste der Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltwerte von wesentlicher Bedeutung sind, ausgehen kann, wird in Anhang X der vorliegenden Verordnung dargestellt.
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